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Mehr InformationenDas Erben ist in Deutschland gemäß Artikel 14 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) grundrechtlich geschützt. Jeder darf seinen Nachlass nach freiem Willen gestalten oder eine Erbschaft antreten. Die maßgeblichen Vorschriften finden sich in den Paragrafen §§ 1922 bis 2385 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) oder bei einem Erbfall im EU-Ausland in der EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO, Nr. 650/2012). Entscheidend ist, wer Erbe ist. Wer erbt, bestimmt sich nach der Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Die gewillkürte Erbfolge kann der Erblasser durch sein Testament oder einen Erbvertrag mit künftigen Erben festlegen. In der Testamentsgestaltung ist er frei nach seinem letzten Willen. Hierbei kann der Erblasser Angehörige enterben oder die Erbfolge bestimmen.
Als Erbe tritt man gemäß der Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Gemäß der Universalsukzession übernimmt man somit auch alle bestehenden Verbindlichkeiten. Dazu gehören neben Bestattungskosten und Grabpflege auch alle Schulden sowie ein 30-tägiger Unterhalt für den Haushalt des Erblassers. Deshalb kann es unter Umständen ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen. Die Erbschaft geht automatisch auf den Erben über. Daher muss die Erbausschlagung innerhalb einer gesetzlichen Frist von sechs Wochen beim Nachlassgericht erfolgen. Auch ein Notar kann die Erbausschlagung öffentlich beglaubigen und dem Gericht weiterleiten. Das Nachlassgericht ist gemäß dem Familienverfahrensgesetz (FamFG) das örtliche Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Es ist ebenfalls für die Ausstellung des Erbscheins zuständig. Hat man die Erbschaft einmal angenommen, kann sie nicht mehr ausgeschlagen werden. Allerdings besteht ein Anfechtungsrecht der Annahme, wenn sich der Erbe über den Nachlasswert geirrt hat.
Auch Abkömmlinge und Angehörige können enterbt werden. Sie behalten jedoch einen Anspruch auf den Pflichtteil der Erbschaftsmasse. Das Pflichtteilsrecht beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbrechts. Dieser Pflichtteilsanspruch kann jedoch verwirkt werden, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Erblasser oder einen Angehörigen getötet oder es versucht hat. Weitere Gründe für die Verwirkung des Pflichtteils sind eine böswillige Verletzung der Unterhaltspflicht oder schwere Straftaten gegen den Erblasser. Es ist auch wichtig zu beachten, dass ein Pflichtteil durch eine vorherige Schenkung gemindert werden kann.
Im Falle einer Testamentsvollstreckung oder eines Erbfalls ist es besonders wichtig sicherzustellen, dass alle Schritte rechtskonform durchgeführt werden. Angehörige und Verwandte müssen berücksichtigt werden, was oft zu Konflikten führen kann. Diese Streitigkeiten können sowohl innerhalb der Familie als auch vor Gericht ausgetragen werden. Da das Erben sehr kompliziert sein kann, ist es umso wichtiger, sich an die rechtlichen Vorgaben zu halten. Ich unterstütze Sie dabei vom Verfassen des Testaments über die Beratung beim Notar bis hin zur Vertretung vor Gericht. Ich sorge dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen nach Ihrem Willen erben und vererben.
Gerne stehe ich Ihnen für ein Erstgespräch zur Verfügung und biete Ihnen folgende Leistungen an:
Vor dem Erbfall
Rechtliche Absicherung durch die Gestaltung und Erstellung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, Anmeldung beim zentralen Vorsorgeregister sowie Erbschaftsverträgen für Gesellschaften und Stiftungen.
Übertragung von Immobilien und Unternehmen/-anteilen
Absicherung gegen Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie Pflichtteilsansprüche und enterbte Angehörige.
Nachlassgestaltung: Sicherung des Vermögens vor der Erbschaftsteuer, Übertragung von Unternehmensanteilen und Immobilien ohne Verlust, ungewollten Erben den Pflichtteil entziehen
Nach dem Erbfall
Wenn Sie geerbt haben oder von der Erbschaft ausgeschlossen wurden, kann die Nachlassregelung schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Ansprüche zu sichern und nichts zu verpassen.
Testament / Nachlass
Vollstreckung
Verwaltung
Insolvenz
Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Nationale und internationale Erbfälle
Miterbenauseinandersetzung in Erbengemeinschaft
Pflichtansprüche
Durchsetzen, was Ihnen zusteht
Abwehren, was andere wollen
Pflichtteilsverzicht
Behörden / Steuern
Erbschaftssteuererklärung
Korrespondenz mit dem Finanzamt
Europäisches Nachlasszeugnis
Erbscheinsantrag
Im Falle eines Erbfalls kann es schnell unübersichtlich und kompliziert werden. Ich helfe Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche zu sichern. Auf diese Weise können Sie vermeiden, in eine Schuldenfalle zu geraten und ein Erbe zu verlieren, das Ihnen zusteht. Ich unterstütze Sie auch bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und der Korrespondenz mit Behörden, damit Sie bekommen, was Ihnen zusteht.
Vor Gericht
Müssen Sie sich wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung um Ihre Erbschaft sorgen? Haben Sie Bedenken, dass Ihnen Ihr Erbe ungerechtfertigt vorenthalten wird? Oder arbeiten manche Miterben nicht kooperativ mit Ihnen zusammen? Mit meiner Unterstützung stehen Sie nicht allein da und können Ihre Rechte verteidigen.
Anfechtung von Testamenten
Klärung der Testierfähigkeit
Klagen gegen Miterben
Klage bei Erbenhaftung
Sicherung des Pflichtteils
Mediation
In Erbstreitigkeiten kann es schnell dazu kommen, dass die Angelegenheit vor Gericht landet. Daher ist es wichtig, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. Ich setze mich dafür ein, eine außergerichtliche und gütliche Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht möglich sein, verteidige ich Ihr Recht auch vor Gericht. Ich unterstütze Sie dabei, falsche Testamente zu vermeiden und helfe bei Auseinandersetzungen mit anderen Erben.
Unabhängig davon, um welche Frage es sich im Erbrecht handelt, bin ich gerne für Sie da und stehe Ihnen mit meinem Wissen und meiner Erfahrung zur Seite.
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