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Schwangerschaft: Darf der Arbeitgeber das Team informieren?

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Schwangerschaft: Ist es dem Arbeitgeber gestattet, das Team darüber in Kenntnis zu setzen?

Arbeitnehmerinnen sind gemäß dem Mutterschutzgesetz dazu verpflichtet, ihren Arbeitgeber über eine Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Entbindungstermin zu informieren, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Allerdings sind bei Verstößen keine Sanktionen zu befürchten.

Viele werdende Mütter, die ihren Arbeitgeber frühzeitig einweihen, möchten oftmals nicht, dass diese Information sofort im Unternehmen weitergegeben wird. Aber ist es dem Arbeitgeber erlaubt, die Schwangerschaft ohne Zustimmung zu verbreiten? Welche rechtlichen Bestimmungen gelten in diesem Zusammenhang?

Schwangerschaft: Der Arbeitgeber ist nicht befugt, Informationen ohne Genehmigung weiterzugeben.

Nach dem Mutterschutzgesetz ist es einem Arbeitgeber untersagt, Informationen über eine Schwangerschaft ohne die Zustimmung der betroffenen Person an Dritte weiterzugeben.

  • Dies schließt alle Personen ein, die nicht unmittelbar an der Umsetzung von Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz der schwangeren Mitarbeiterin beteiligt sind.

  • Ich bin als Arbeitgeber verpflichtet, für sämtliche Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um zu ermitteln, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird.

    • Die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen müssen dann implementiert werden.

    • So beispielsweise dürfen schwangere Arbeitnehmerinnen ab dem fünften Monat nicht mehr als vier Stunden täglich in stehender Position arbeiten.

    • Außerdem sind Tätigkeiten wie häufiges Bücken, das Heben schwerer Lasten oder Arbeiten in lauten, staubigen oder schadstoffbelasteten Umgebungen für werdende Mütter nicht zulässig.

  • Um die Schutzmaßnahmen umsetzen zu können, ist es mir gestattet, Vorgesetzte sowie Personen im Arbeitsschutz, wie Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, über die Schwangerschaft zu informieren.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich schwangeren Arbeitnehmerinnen zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen. Egal ob es um Mitteilungspflichten, Mutterschutz oder die unbefugte Weitergabe sensibler Informationen geht – ich biete Ihnen umfassende und rechtlich sichere Beratung.

Bußgeld bei unerlaubter Weitergabe von Informationen zur Schwangerschaft möglich.

Teilt eine Führungskraft die Schwangerschaft einer Mitarbeiterin ohne deren Einwilligung im Team mit, kann dies für mich als Arbeitgeber rechtliche Folgen haben. In solchen Situationen könnte mir sogar ein Bußgeld drohen.

Wurde Ihre Schwangerschaft ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben? Ich stehe Ihnen rechtlich zur Seite und sorge dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und mögliche Bußgelder gegen den Arbeitgeber überprüft werden.

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