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Gründung eines Betriebsrats im kleinen Unternehmen – So gelingt es

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Die Bedeutung eines Betriebsrats

Ein Betriebsrat fungiert als Sprachrohr der Mitarbeiter und sichert deren Mitbestimmungsrecht im Betrieb. Er setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Fairness innerhalb des Unternehmens ein. Das Gremium sorgt dafür, dass Entscheidungen der Geschäftsführung nicht ausschließlich zu Ungunsten der Belegschaft getroffen werden. Mit einem Betriebsrat erhalten die Angestellten eine Vertretung, die sich für ihre Rechte, den Schutz vor Willkür und die Einhaltung arbeitsrechtlicher Standards stark macht.
Kurz: Ein Betriebsrat stärkt die Rechte aller Mitarbeiter und fördert ein besseres Arbeitsklima.

Einfache Voraussetzungen

Das Gesetz erlaubt die Gründung eines Betriebsrats auch in kleinen Unternehmen. Bereits ab fünf Mitarbeitern kann ein Betriebsrat gewählt werden. Voraussetzung ist, dass diese fünf Kollegen wahlberechtigt sind (ab 16 Jahren) und mindestens drei von ihnen als Kandidaten zur Verfügung stehen (über 18 Jahre alt und seit mindestens 6 Monaten im Betrieb). Diese Regelung ist in § 1 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgelegt.
Wichtig: Der Arbeitgeber darf die Gründung nicht blockieren – das Initiativrecht liegt bei den Arbeitnehmern.

Der einfache Weg zur Gründung

Die Gründung eines Betriebsrats ist einfacher, als viele glauben. In nur wenigen Schritten lässt sich ein Betriebsrat etablieren:
  1. Erste Versammlung einberufen: Drei engagierte Kollegen laden zur Betriebsversammlung ein. Diese Einladung kann formlos erfolgen, sollte jedoch allen wahlberechtigten Mitarbeitern bekanntgegeben werden. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Wahlvorstands für die Betriebsratswahl.
  2. Wahlvorstand wählen: In der Versammlung wählen die Anwesenden den Wahlvorstand. Dieser besteht meist aus drei Personen und organisiert die Betriebsratswahl. Nach der Wahl des Wahlvorstands beginnt dieser mit den Vorbereitungen (Erstellung der Wählerliste, Ankündigung des Wahltermins usw.).
  3. Betriebsrat wählen (vereinfachtes Verfahren): In kleinen Betrieben läuft die Wahl nach einem vereinfachten Verfahren. Die Betriebsratswahl findet in einer zweiten Versammlung statt, die meist kurz nach der ersten Versammlung abgehalten wird. In der ersten Versammlung wurde der Wahlvorstand gewählt und die Wahl eingeleitet, in der zweiten Versammlung wählen die Kollegen direkt ihre Betriebsratsmitglieder. Dieses Verfahren, das im § 14a des BetrVG festgelegt ist, ist speziell für Betriebe mit bis zu 100 Mitarbeitern vorgesehen und sorgt für eine schnelle und unkomplizierte Wahl. Wichtig: Auch im vereinfachten Verfahren muss die Wahl geheim stattfinden, und es gibt die Möglichkeit zur Briefwahl, falls nicht alle Mitarbeiter vor Ort sein können.

Häufige Bedenken und Lösungen

Viele Mitarbeiter haben die Befürchtung, dass die Gründung eines Betriebsrats Konflikte mit dem Arbeitgeber verursachen könnte. Doch keine Sorge: Es ist gesetzlich verboten, jemanden zu benachteiligen, nur weil er einen Betriebsrat gründen möchte. Im Gegenteil, das Gesetz schützt engagierte Kollegen ausdrücklich. Sobald zur Wahlversammlung eingeladen wurde, genießen die Initiatoren besonderen Kündigungsschutz. Auch gewählte Betriebsratsmitglieder können während ihrer Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 KSchG) und dürfen wegen ihrer Tätigkeit im Betriebsrat nicht benachteiligt werden (§ 78 BetrVG). Arbeitgeber, die versuchen, eine Betriebsratswahl zu verhindern, machen sich sogar strafbar (§ 119 BetrVG). Diese rechtlichen Schutzmechanismen gewährleisten, dass Sie sich ohne Angst vor Repressalien für einen Betriebsrat einsetzen können.

Externe Unterstützung

Niemand muss dieses Vorhaben allein angehen. Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich Unterstützung. Fachanwälte für Arbeitsrecht können bei der Organisation und rechtssicheren Durchführung der Gründung helfen. Diese erfahrenen Anwälte haben bereits viele Betriebsratsgründungen begleitet und kennen alle Herausforderungen. Auch Gewerkschaften bieten oft Beratung und Unterstützung an.
Nutzen Sie diese Ressourcen: Mit kompetenter Hilfe an Ihrer Seite wird die Gründung des Betriebsrats noch einfacher. Trauen Sie sich!
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