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Für Unternehmer: So gehen Sie richtig mit der Betriebsratsgründung um

Fachbeitrag im Gesellschaftsrecht

Für Unternehmer und Geschäftsführer: Eine ruhige, professionelle Reaktion ist bei der Betriebsratsgründung entscheidend.

Unternehmer sollten in einer solchen Situation weder in Panik geraten noch alles allein bewältigen müssen. Im Folgenden erhalten Sie wertvolle Hinweise, wie Sie als Arbeitgeber angemessen auf eine geplante oder bereits laufende Betriebsratsgründung reagieren können.

1. Nutzen Sie fachliche Expertise von Beginn an

Lassen Sie sich nicht alleine: Sichern Sie sich frühzeitig professionelle Unterstützung. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht begleitet Sie und erklärt Ihnen genau, welche rechtlichen Schritte auf Sie zukommen. So können Sie von Anfang an Fehler vermeiden und sind über Ihre rechtlichen Handlungsmöglichkeiten informiert. Mit einem Experten an Ihrer Seite haben Sie zudem einen starken Partner, der bei Bedarf Ihre Interessen gegenüber dem (zukünftigen) Betriebsrat oder vor Gericht vertritt. Diese Investition in juristische Beratung bringt Ihnen nicht nur Sicherheit, sondern sorgt auch dafür, dass Sie selbstbewusst und gut vorbereitet handeln können.

2. Ruhe bewahren und strategisch handeln

Die Nachricht über eine geplante Betriebsratsgründung trifft viele Arbeitgeber unerwartet. In dieser Situation ist es wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben. Vermeiden Sie impulsive, emotionale Reaktionen wie Wut, Drohungen oder hektische Gegenmaßnahmen – diese sind jetzt unangebracht. Stattdessen sollten Sie einen klaren Kopf bewahren und das weitere Vorgehen sorgfältig planen. Informieren Sie sich über den Ablauf der Betriebsratswahl und entwickeln Sie zusammen mit Ihrem Berater eine Strategie, wie Sie konstruktiv auf die neue Situation reagieren können. Ein ruhiges und professionelles Auftreten signalisiert Ihren Mitarbeitern, dass Sie die gesetzliche Mitbestimmung respektieren und offen für eine Kommunikation auf Augenhöhe sind. Dies fördert das Vertrauen und hilft, Konflikte zu vermeiden.

Rechtliche Grenzen und Risiken im Umgang mit dem Betriebsrat

Es ist wichtig, sich der rechtlichen Grenzen bewusst zu sein, die beim Thema Betriebsrat zu beachten sind. Das Recht der Mitarbeiter, einen Betriebsrat zu wählen, ist gesetzlich geschützt, und als Arbeitgeber dürfen Sie diesen Prozess weder behindern noch beeinflussen. Verbote in diesem Zusammenhang umfassen unter anderem:

  • Die Behinderung oder Verzögerung der Betriebsratsgründung (beispielsweise durch das Vereiteln von Versammlungen),

  • Jeglicher Druck auf Mitarbeiter, etwa durch Drohungen, Einschüchterungen oder das Versprechen von Vorteilen im Austausch für den Verzicht auf die Wahl eines Betriebsrats,

  • Diskriminierung oder Kündigung von Mitarbeitenden, die sich aktiv für die Wahl des Betriebsrats einsetzen.

Solche Handlungen sind nicht nur unwirksam, sondern auch eindeutig gesetzeswidrig (vgl. § 20 Betriebsverfassungsgesetz). Verstöße gegen diese Vorschriften können schwerwiegende Folgen haben. So sieht das Betriebsverfassungsgesetz in Fällen der Behinderung der Betriebsratsarbeit sogar Strafmaßnahmen vor. Gemäß § 119 BetrVG machen sich Arbeitgeber strafbar, wenn sie die Wahl oder Arbeit des Betriebsrats behindern – im schlimmsten Fall drohen Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr und hohe Geldstrafen. Zudem besteht die Gefahr von arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen und einem dauerhaften Vertrauensverlust innerhalb der Belegschaft.

Fazit: Achten Sie darauf, die gesetzlichen Bestimmungen strikt zu befolgen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

4. Konstruktive Zusammenarbeit von Beginn an

Anstatt sich in eine defensive Haltung zu begeben, sollten Sie von Anfang an eine konstruktive und kooperative Beziehung zum (künftigen) Betriebsrat aufbauen. Das Betriebsverfassungsgesetz legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zum Wohle der Arbeitnehmer und des Unternehmens (§ 2 Abs. 1 BetrVG). Zeigen Sie daher frühzeitig Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit: Begrüßen Sie die neu gewählten Betriebsratsmitglieder und suchen Sie aktiv das Gespräch. Dabei sind Respekt und Professionalität unerlässlich – behandeln Sie den Betriebsrat als legitimen Partner.

Vereinbaren Sie möglichst schnell klare Regeln für die Zusammenarbeit, wie regelmäßige Meetings, transparente Kommunikation und einen respektvollen Umgangston. Indem Sie den Betriebsrat in wichtige Entscheidungen einbeziehen und offen informieren, können Sie Missverständnisse vermeiden und Vertrauen aufbauen. Eine partnerschaftliche Haltung sorgt dafür, dass Konflikte gar nicht erst entstehen. Falls es doch zu Meinungsverschiedenheiten kommt, sollten Sie diese sachlich klären – so zeigen Sie Ihr Engagement für eine gute Zusammenarbeit.

5. Chancen für den Betrieb erkennen

Ein Betriebsrat muss nicht als Gegner betrachtet werden – vielmehr kann er ein wertvoller Partner sein, der zur Weiterentwicklung Ihres Unternehmens beiträgt. Der strukturierte Austausch mit der Belegschaft ermöglicht es Ihnen, frühzeitig zu erkennen, wo Veränderungsbedarf besteht und was die Mitarbeiter beschäftigt. Das Feedback des Betriebsrats bietet die Möglichkeit, Arbeitsprozesse und -bedingungen zu optimieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um die Anliegen Ihrer Mitarbeiter besser zu verstehen und entsprechend zu handeln. Zufriedene und engagierte Mitarbeiter sind motivierter, was sich positiv auf das Betriebsklima und die Produktivität auswirkt. Studien belegen, dass eine gute Betriebsratsarbeit zu höherer Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung führt – Beschäftigte fühlen sich wertgeschätzt und bleiben dem Unternehmen eher treu. Zudem sorgt ein aktiver Betriebsrat dafür, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und Probleme frühzeitig angesprochen werden, bevor sie eskalieren. All dies trägt langfristig zur Stabilität und zum Erfolg Ihres Unternehmens bei.

Fazit: Mit einer ruhigen, rechtlich abgesicherten und offenen Haltung können Sie als Unternehmer einer Betriebsratsgründung gelassen entgegensehen. Wer die gesetzlichen Anforderungen respektiert und den Betriebsrat als Chance sieht, schafft die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, von der sowohl Arbeitgeber als auch Belegschaft profitieren.

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