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Achtung Geschäftsführer von Ein-Personen-GmbHs: Sozialversicherungspflicht kann existenzgefährdend sein!

Fachbeitrag im Gesellschaftsrecht

Neue Rechtsprechung zu Ein-Personen-GmbHs: Tatsächlich überraschend?

Die Frage der Sozialversicherungspflicht bei Ein-Personen-GmbHs steht seit Jahren im Mittelpunkt der rechtlichen Auseinandersetzung. Die neuesten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) aus Juli 2023 werden als revolutionär betrachtet. Wer jedoch einen genaueren Blick darauf wirft, wird feststellen, dass die Ergebnisse wenig überraschend sind.

Bestätigung bekannter Grundsätze

Das BSG hat schon lange die Tendenz, die formale gesellschaftsrechtliche Struktur zu durchleuchten und sich stattdessen an den tatsächlichen Gegebenheiten zu orientieren. Ist eine faktische Eingliederung in den Betrieb eines Auftraggebers offensichtlich, betrachtet das BSG die Tätigkeit als abhängige Beschäftigung – unabhängig von einer etwaigen Zwischenschaltung einer Gesellschaft.

Die drei neuen Urteile: Ein vertrautes Muster?

Die drei Urteile vom 20. Juli 2023 betreffen Fälle, in denen Alleingesellschafter-Geschäftsführer nahezu ausschließlich für einen einzigen Auftraggeber tätig waren. Das BSG stellte klar: Wenn diese Geschäftsführer tatsächlich in die Struktur des Auftraggebers integriert sind, handelt es sich um eine sozialversicherungspflichtige, abhängige Beschäftigung. Diese Auffassung ist nicht neu und zieht sich seit vielen Jahren durch die Rechtsprechung.

Warum also die „Neuerung“?

Die Frage, warum diese Rechtsprechung als neu wahrgenommen wird, bleibt bestehen. Ein möglicher Grund könnte sein, dass die Gründung von Ein-Personen-GmbHs zur Vermeidung von Sozialversicherungsbeiträgen immer gängiger wird. Das BSG bekräftigt jedoch einmal mehr: Solche Konstruktionen führen nicht zum gewünschten Erfolg.

Fazit: Keine Überraschung für Insider

Die Urteile vom Juli 2023 bestätigen, dass das BSG Umgehungskonstruktionen routiniert durchschaut. Wer bisher glaubte, durch rein formale Gestaltungen Sozialversicherungspflichten umgehen zu können, sollte seine Strategie überdenken. Die Praxis zeigt deutlich, dass die tatsächlichen Gegebenheiten entscheidend sind, nicht die formale Struktur.

Handlungsanweisung:

Diese Urteile sind ein wichtiger Anlass, die eigene Konstruktion kritisch zu überprüfen und mit der aktuellen Rechtsprechung abzugleichen. Die Konsequenzen einer rechtswidrigen Gestaltung können existenzbedrohend sein und führen häufig zu Insolvenzen.

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