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Rechtsanwalt Unternehmensnachfolge Familienunternehmen Hamburg

Dienstleistung im Gesellschaftsrecht

Die frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge zahlt sich aus

Die nächste Generation steht bereit. In Ihrem Familienunternehmen steht ein Generationswechsel bevor? Familienunternehmen sind etwas Besonderes. Neben viel Arbeit steckt noch mehr Herzblut hinter jedem familiengeführten Unternehmen. Daher möchten rund 67 % der Deutschen das Familienunternehmen weiterführen. Auch wenn es viele potenzielle und interessierte Nachfolger gibt, sollte die Nachfolgeplanung frühzeitig und sorgfältig erfolgen. Denn selbst in den besten Familien gibt es Konflikte, insbesondere wenn es um viel Geld und ein profitables Unternehmen geht.
Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Frankfurt und Umgebung erleichtere ich Ihnen den Transformationsprozess. Ich berate Sie zu verschiedenen Möglichkeiten einer Unternehmensnachfolge innerhalb eines Familienunternehmens. So erreichen Sie das Beste für Ihr Unternehmen und die Familie.

Das Familienunternehmen - Die Firma als integraler Bestandteil der Familienidentität

In einem Familienunternehmen kann die Familie sowohl der größte Antrieb als auch die größte Schwachstelle sein. Daher ist es entscheidend, einen reibungslosen und fairen Übergang auf den ausgewählten Nachfolger zu gewährleisten. Mit einem Generationswechsel soll nicht nur der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden, sondern auch der scheidende Unternehmer muss versorgt und abgesichert sein.
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Entdecken Sie die passende Option für sich

durch eine Schenkung:

  • Die familien- und unternehmerfreundlichste Lösung

  • Übergabe der Firma oder des Unternehmens zu Lebzeiten

  • Vorteil: Steuerersparnis, da kein Gewinn versteuert werden muss

  • Schenkungsvertrag

  • Vorweggenommene Erbfolge: Der bisherige Inhaber der Firma oder des Unternehmens legt den Erbanteil für die nachfolgende Generation fest

  • Hohe steuerfreie Freibeträge für nahestehende Verwandte

  • Ansprüche möglicher Miterben klären und Ausgleichszahlungen vermeiden

durch einen Erbvertrag oder ein Testament:

  • Haben Vorrang gegenüber der gesetzlichen Erbfolge

  • Vorteil: Hohe steuerfreie Freibeträge für nahestehende Verwandte

  • Der bisherige Inhaber der Firma legt den Erbanteil für die nachfolgende Generation fest

in schrittweiser Übertragung:

  • Vorteil: Fähigkeiten des Nachfolgers können geprüft werden

  • Beste Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft (KG)

  • Haftungsbeschränkung für den neuen Gesellschafter vorgesehen

durch Verkauf:

  • Share-Deal:

  • Kauf eines Teils oder aller Anteile einer Kapital- oder Personengesellschaft

  • Asset-Deal:

  • Zugehöriges Vermögen bzw. die Wirtschaftsgüter des Unternehmens werden gekauft bzw. verkauft.

  • Auf neue Firmeninhaber werden einzelne Wirtschaftsgüter übertragen (zum Beispiel: Immobilien, Maschinen, Grundstücke)

  • Management-Buy-Out (MBO):

  • Das Management, das in dem erworbenen Unternehmen tätig ist, übernimmt die Firma

  • Der Betrieb wird von externen Führungskräften einer anderen Firma übernommen

durch die Gründung einer Stiftung

  • besonders für mittelständische Unternehmer interessant

  • Bestand des Unternehmens kann gesichert werden

  • Übertragung des Unternehmens auf die Stiftung erfolgt entweder schon im Stiftungsgeschäft (anfängliche Kapitalausstattung der Stiftung durch den Stifter) oder kann erst nach der Stiftungsgründung erfolgen

  • Die Stiftung besteht aus einem Vorstand, der die Geschäftsführung innehat

  • Der Vorstand wird vom Stifter selbst oder von einem Stiftungsrat berufen

  • Vorteil: Erben können keine Eigentumsansprüche stellen

  • Zersplitterung des Unternehmensvermögens ist nicht möglich

Die Unternehmensnachfolge beginnt zu Lebzeiten

  • Planen Sie mindestens 5 Jahre im Voraus

  • Akzeptieren Sie neue Strategien Ihres Nachfolgers

  • Stellen Sie klare Regeln zwischen Ihnen und Ihrem Nachfolger während der Übergangsphase auf

  • Übertragen Sie die Kompetenzen schrittweise

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Beratung und Unterstützung bei der Restrukturierung von Familienunternehmen durch einen Rechtsanwalt

Ist die nächste Generation darauf vorbereitet, Ihr Unternehmen zu übernehmen? Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht bin ich bestens vertraut mit der Neuordnung von Familienunternehmen. Ob Schenkung, Erbvertrag, Übertragung oder Verkauf – ich berate Sie umfassend auch im Familien- und Erbrecht. Familienunternehmen zeichnen sich durch Traditionsbewusstsein und eine besonders nachhaltige Erfolgsorientierung aus. Die Nachfolgeregelung muss daher optimiert und mit Blick auf zukünftige Generationen erfolgen. Dabei ist eine gerechte Verteilung der Firmenanteile und die Sicherung des abgebenden Unternehmers zu beachten. Um familieninterne Probleme zu vermeiden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts notwendig. Nur so werden Ihnen auf neutraler Basis alle Möglichkeiten eröffnet. Gemeinsam finden wir den kostengünstigsten und einfachsten Weg für Ihre Unternehmensnachfolge. Ich erstelle zukunftsorientierte und langfristige Pläne für einen späteren Generationenwechsel.

Profitieren Sie jetzt von meiner langjährigen Praxiserfahrung in den verschiedenen Rechtsgebieten. Überlassen Sie Ihr Familienunternehmen nicht dem Zufall – eine ausgiebige Planung zahlt sich nicht nur für Sie aus!

Nehmen Sie jetzt Kontakt mit mir auf!
Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist es grundsätzlich erforderlich, dass alle Mitarbeiter bei einem Betriebsübergang automatisch übernommen werden. In diesem Zusammenhang übernimmt der neue Inhaber auch die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten, wie Gehalt und Urlaub. Es steht ihm jedoch frei, neue Verträge anzubieten.
Ja, dies kann durch eine Schenkung erfolgen. In diesem Fall entsteht kein Veräußerungsgewinn, der versteuert werden muss. Auf diese Weise bleiben auch stille Reserven unentdeckt. Allerdings übernimmt der „Beschenkte“ auch alle Schulden des vorherigen Unternehmens.
Es gibt mehrere Optionen für die Übergabe eines Unternehmens. Die familien- und unternehmerfreundlichste Lösung stellt die Schenkung dar. Außerdem kann das Unternehmen verkauft oder nach und nach übertragen werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Gründung einer Stiftung.
Es gibt zahlreiche Herausforderungen. Denn die Zukunft des Unternehmens muss gewährleistet werden. Ferner muss ein nahtloser Übergang auf den Nachfolger erfolgen und die Versorgung sowie Altersabsicherung des abgebenden Unternehmers müssen gesichert sein. Alle Beteiligten müssen gleich behandelt werden.
Sie haben die Möglichkeit, ein Testament oder einen Erbvertrag zu verfassen. Dies hat Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Auf diese Weise können Sie einen Nachfolger für Ihr Unternehmen benennen.
Dies hängt vom individuellen Fall und der vorherigen Planung des abgebenden Unternehmers ab. Falls die Nachfolge bereits durch einen Schenkungsvertrag festgelegt wurde, werden im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auch die Anteile der anderen Familienmitglieder berücksichtigt. Andere Möglichkeiten können länger dauern.
Ein Schenkungsvertrag muss notariell erfolgen. Das bedeutet, dass das Schenkungsversprechen vor einem Notar beurkundet werden muss. Für ein Testament ist ein Notar jedoch nicht zwingend erforderlich. Bei hohen Vermögenswerten empfehle ich jedoch eine umfassende juristische Beratung.
Ja, grundsätzlich kann ich eine Firma verschenken. Der Vorteil besteht darin, dass bereits alle Formalitäten innerhalb eines Schenkungsvertrags geregelt werden können. Auf diesem Weg können auch Ansprüche möglicher Miterben geklärt und Ausgleichszahlungen vermieden werden.
Ja, grundsätzlich bin ich als Erbe verpflichtet, das Finanzamt innerhalb von drei Monaten zu informieren. Bei Schenkungen zu Lebzeiten muss sowohl der Beschenkte als auch der Schenker dies anzeigen. Ein formloses Schreiben an das Finanzamt am Wohnsitz des Erblassers oder Schenkenden ist hierfür ausreichend.
Im Rahmen der Due Diligence verschaffe ich dem Käufer einen Überblick über die Qualität und den allgemeinen Zustand des zu erwerbenden Unternehmens. Zu den wichtigsten Faktoren gehören: der Ruf und Standort des Betriebs, die finanzielle Situation, die Positionierung am Markt, die Produkte des Unternehmens, der Personalbestand und die Lieferanten.

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