Kanzlei Sönke Höft - Ihre renommierte Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Unternehmensgründung Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Rechtsberatung für Existenzgründer

Wenn Sie ein Start-Up gründen möchten, stehen Sie vor einem beruflichen Meilenstein. Die Existenzgründung bringt viele Hürden und Herausforderungen mit sich. Vor allem in rechtlicher Hinsicht sind als Gründer viele Überlegungen anzustellen. Nachdem Sie eine konkrete Geschäftsidee entwickelt haben, gilt es, einen Businessplan zu erstellen. Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die Finanzierung und langfristige Planung. In Deutschland erfreuen sich Kapitalgesellschaften wie die Aktiengesellschaft (AG), die Unternehmergesellschaft (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) großer Beliebtheit. Daneben gibt es auch Personengesellschaften wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Je nach Rechtsform bestehen unterschiedliche Pflichten und Rechte für Gesellschafter und Geschäftsführer. Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht während des gesamten Prozesses an Ihrer Seite zu haben. So können Sie sich von Anfang an auf den Erfolg Ihres Unternehmens konzentrieren. In meiner Kanzlei unterstütze ich Sie gerne bei allen Fragen rund um Gesellschaftsrecht und Unternehmertum!

Der Weg zum eigenen Unternehmen

Eine gründliche Vorbereitung ist für den späteren Erfolg Ihres Unternehmens essentiell. Hierbei müssen Sie folgende Schritte Sie als Gesellschafter oder Geschäftsführer beachten:

  • Wählen Sie eine geeignete Rechtsform.

  • Für den Erfolg ist der passende Firmensitz und Firmenname ausschlaggebend. 

    • Ziehen Sie bei der Namenssuche einen Anwalt mit ein, um weder Namensrechte noch Markenrechte Dritter zu verletzen.

  • Sorgen Sie für eine solide Finanzierung Ihres Unternehmens und erstellen Sie einen Businessplan.  

    • Innerhalb des Businessplans werden Geschäftsidee, Ziele, Finanzierung, Strategien und Aktivitäten aufgezeigt.  

  • Abhängig von der Rechtsform, müssen Sie einen geeigneten Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag abschließen. 

  • Der Gesellschaftsvertrag wird anschließend von einem Notar beurkundet.

  • Nun können Sie ein Geschäftskonto eröffnen und Verträge für Ihr Unternehmen erstellen und abschließen.

Die richtige Rechtswahl - Die Qual der Wahl

Bei der Wahl der Rechtsform gibt es unterschiedliche Beteiligungsformen: 

  • GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • GmbH & Co. KG – Kommanditgesellschaft mit einer GmbH als haftenden Komplementär

  • AG – Aktiengesellschaft

    • Kommanditgesellschaft

    • Typische Unternehmensform von Wirtschaftsunternehmen mit großem Kapitalbedarf

  • KG – vermögensverwaltende und gewerbetreibende Kommanditgesellschaft 

  • GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    • Personengesellschaft

  • UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), UG & Co. KG

  • Stille Gesellschaften typischer oder atypischer Gestalt oder Unterbeteiligung

    • als Finanzierungsmodell möglich

  • Holding Struktur 

    • Spezielle Form, bei der unterhalb einer Obergesellschaft (Holding) auf der zweiten Ebene die Geschäftsbereiche der Sparten (Tochtergesellschaften) als gesellschaftsrechtlich selbständige organisatorische Einheiten tätig sind.

  • Verein

    • Freiwillige Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.

  • Genossenschaft

    • Zusammenschluss oder Verband von Personen zur Erwerbstätigkeit oder der wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder durch gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

  • Stiftung

    • Einrichtung, die mit Hilfe eines Vermögens  festgelegten Zweck verfolgt, der zuvor von einem Stifter festgelegt wurde.

Ein weiterer Schritt bei der Existenzgründung ist die Erstellung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags. Er sorgt für eine stabile Unternehmensgrundlage und sichert Ihnen im Streitfall die wirtschaftliche Existenz. Auch wenn die einzelnen Rechtsformen Besonderheiten aufweisen, sollte jeder Gesellschaftsvertrag diese Punkte enthalten:

  • Festsetzung von Leistungen und Beiträge der Gesellschafter,

  • Festlegung der Kompetenzbereiche, Rechte und Pflichten der Organe,

  • Regelungen zur Abstimmung: Formalia, Mehrheitserfordernisse und Quoren zur Beschlussfähigkeit,

  • Reichweite von Informationspflichten,

  • Regeln zur Beendigung der Gesellschaft, inklusive Austrittsmöglichkeiten und Kündigungsbestimmungen,

  • Wettbewerbsverbote und Verschwiegenheitsregelungen,

  • Gewinnbezug- und Stimmrechte und entsprechende Beschränkungen,

  • Regelungen, die Übertragungen der Gesellschaftsbeteiligungen, einschließlich Treuhandverträge, regeln und/oder beschränken sowie

  • Regelungen zur Vererbbarkeit und Nachfolgeklauseln,

  • Gerichtsstand und Vorgaben für Streitschlichtung sowie 

  • Je nach Situation: Sonderrechte für Gesellschafter oder Geschäftsführer.

Für manche Gesellschaftsformen ist die Schriftform nicht zwingend vorgesehen. Dennoch sollten Sie alle Rechte und Pflichten schriftlich festhalten, um eine sichere rechtliche Grundlage zu schaffen.

Weitere wichtige Verträge

Neben dem Gesellschaftsvertrag geben Ihnen die Geschäftsordnung, der Geschäftsführervertrag und der Gesellschafterbeschluss mehr Rechtssicherheit.

  • Geschäftsordnung

    • Die Geschäftsordnung ergänzt den Gesellschaftsvertrag um technische Details und Formalia. 

    • Festgehalten werden darin Regel zu Beschlussfassungen oder sonstigen Vorgehensweisen bei Abstimmungen.

  • Geschäftsführervertrag /Vorstandsvertrag

    • Je nach Rechtsform, müssen die Rechte und Pflichten der wichtigsten Organe der Gesellschaft (zB: Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat, Beirat) vertraglich geregelt werden.  

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Anwaltliche Hilfe bei der Gesellschaftsgründung

Zu meinen Kernkompetenzen gehört die Ausarbeitung und Prüfung gesellschaftsrechtlicher Konzepte. In meinem Fokus steht die individuelle Gestaltung einfacher, aber auch komplexer Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverträge und Geschäftsführerverträge ebenso wie die Prüfung entsprechender Verträge. In der Vergangenheit habe ich viele Gesellschafterstreitigkeiten und Gründer unterstützt. Deshalb weiß ich: Die richtige Rechtsberatung ist der Schlüssel zum wirtschaftlichen und persönlichen Erfolg. Ich berate Sie sowohl bei der Wahl der richtigen Rechtsform, als auch bei der Erstellung eines Businessplans. Egal, ob es um eine gewinnorientierte AG, GmbH oder um eine Genossenschaft geht, ich halte Ihren Rücken frei. Dabei lege ich ein besonderes Augenmerk auf Ihre individuelle Situation und Wünsche. 

Bevor Sie Ihr Unternehmen gründen, sollten Sie einen umfassenden Businessplan erstellt haben, der alle relevanten Punkte zu Name, Standort, Finanzierung, Tätigkeit und Zielen des Unternehmens enthält. Zudem spielt die geeignete Rechtsform eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Unternehmens.

Es kommen die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) sowie die Aktiengesellschaft (AG) in Betracht. Auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist möglich.

Die Wahl der Rechtsform sollte abhängig von der Art des Unternehmens getroffen werden. Je nach Rechtsform verfügen die Gesellschafter über unterschiedliche hierarchische Positionen und Pflichten, die sich auf die Haftung auswirken. Zu den gängigsten Rechtsformen zählen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.
Nach der Geschäftsidee kann man einen passenden Namen und Standort suchen, einen Businessplan erstellen und für die Finanzierung sorgen. Mit einem Rechtsanwalt wird ein Gesellschaftsvertrag erstellt, der von einem Notar beurkundet wird. Anschließend kann ein Geschäftskonto eröffnet und Verträge abgeschlossen werden.

Die Erstellung eines notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrags ist gesetzlich vorgeschrieben. Weiterhin sind eine Geschäftsordnung, Verträge für Geschäftsführer, Verträge für Vorstandsmitglieder

und Gesellschafterbeschlüsse zu erstellen. In diesen Verträgen müssen unter anderem der Name und der Sitz der Gesellschaft sowie deren Tätigkeitsbereich festgehalten werden.

Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht ist in sämtlichen Phasen einer Unternehmensgründung von großer Bedeutung. Er oder sie kann Sie bereits bei der Namensfindung unterstützen, um sicherzustellen, dass weder Namensrechte noch Markenrechte Dritter verletzt werden. Im weiteren Verlauf des Prozesses unterstützt ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht Sie bei der Auswahl der Rechtsform und der Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrages.
Der Gesellschaftsvertrag bildet das Zentrum einer Gesellschaft. Hierin werden insbesondere die rechtliche Position der einzelnen Gesellschafter und Geschäftsführer festgelegt. Ebenso sollten der Name und Sitz der Gesellschaft sowie deren Tätigkeitsbereich angegeben werden, sowie spezifische Klauseln zur Konfliktlösung im Falle eines Streits.
Bei der Vertragsgestaltung werden oft entscheidende Aspekte übersehen, was im Streitfall zu einer Eskalation führen kann, beispielsweise in Bezug auf Austrittsmodalitäten und die finanzielle Einbindung der Gesellschafter. Darüber hinaus sollten eine Geschäftsordnung sowie ein Vertrag für den Geschäftsführer ausgearbeitet werden.
Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht biete ich Ihnen eine maßgeschneiderte Gründerberatung und stehe Ihnen zur Seite, um die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen aufzuzeigen. Zudem unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines individuellen Businessplans sowie bei der Ausarbeitung des Gesellschaftsvertrags.
Die Kosten einer Unternehmensgründung variieren je nach Rechtsform erheblich. Neben den Honoraren eines Rechtsanwalts fallen auch Gebühren für die notarielle Beglaubigung an. Abhängig von der Rechtsform sind zudem Eintragungsgebühren für das Handelsregister oder das Amtsgericht zu entrichten. Insbesondere bei der GmbH fallen diese Kosten am höchsten aus.

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht AN-Mobile

Rechtsanwalt

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