Kanzlei Sönke Höft - Ihre renommierte Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Umgang Langzeiterkrankungen Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Umgang mit chronisch kranken Mitarbeitern

Im Falle von Krankheitsmeldungen und häufigen Ausfällen von Mitarbeitern stehen viele Arbeitgeber vor Herausforderungen: Produktionsverzögerungen, verpasste Fristen und unzufriedene Kunden sind nur einige der Nachteile, die das Unternehmen erleidet. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zu folgenden Themen:

  • Unter welchen Umständen sind Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit und der Krankschreibung gerechtfertigt?

  • Wie kann ein Arbeitgeber eine vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit nachweisen?

  • Wie sollte ein Arbeitgeber diese Zweifel gegenüber dem Arbeitnehmer kommunizieren?

  • Wann greift der Kündigungsschutz?

  • Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber aufgrund einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung aussprechen?

Überprüfung der vorliegenden Berufsunfähigkeit

In der Arbeitswelt gibt es Situationen, in denen Zweifel an der Ehrlichkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) aufkommen können. Als Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, wie man damit umgeht, ohne das Vertrauen der Mitarbeiter zu beeinträchtigen. Hier sind einige Schritte und Ratschläge, die Ihnen bei der Klärung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit helfen können:

  • Das direkte Gespräch suchen: 

    • Die Kommunikation ist entscheidend. Suchen Sie das offene Gespräch mit dem betroffenen Mitarbeiter, um Zweifel zu klären. 

    • Obwohl Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, Einzelheiten über ihre Krankheit preiszugeben, kann ein respektvolles Gespräch zur Klärung beitragen.

  • Frühere Vorlage eines ärztlichen Attests anfordern: 

    • Mach Sie von Ihrem Direktionsrecht Gebrauch und verlangen Sie, dass Ihre Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung früher vorlegen. 

    • Dies kann dazu beitragen, die Echtheit der Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung zu überprüfen.

  • Wann sind Zweifel zulässig?: 

    • Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V) sind Zweifel an Arbeitsunfähigkeiten gerechtfertigt, wenn bestimmte Muster auftreten. 

    • Zum Beispiel, wenn ein Mitarbeiter auffällig oft oder sehr kurz krankgeschrieben wird oder wenn die Arbeitsunfähigkeit häufig zu Wochenbeginn oder -ende auftritt.

  • Zusammenhangsanfrage bei der Krankenkasse stellen: 

    • Bei berechtigten Zweifeln können Sie eine „Zusammenhangsanfrage“ bei der Krankenkasse stellen. 

    • Dabei wird überprüft, ob vorherige Arbeitsunfähigkeiten aufgrund derselben Krankheit aufgetreten sind. Dies kann auf ein zugrunde liegendes Gesundheitsproblem hinweisen.

  • Gutachten vom Medizinischen Dienst (MD): 

    • Der Medizinische Dienst ist eine unabhängige Gutachterstelle, die bei der Beurteilung von Arbeitsunfähigkeiten hilfreich ist. 

    • Die Krankenkasse kann jedoch die Begutachtung ablehnen, wenn die Diagnose bereits eindeutig ist.

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Strategien gegen dauerkranke Arbeitnehmer

Es ist von wesentlicher Bedeutung, die Themen häufige Krankmeldungen, Leistungsmängel oder Arbeitsunfähigkeit anzusprechen, um eine produktive Arbeitsumgebung aufrechtzuerhalten. Als Arbeitgeber ist es wichtig, dieses Thema behutsam anzugehen, ohne Vorwürfe zu machen. Im Folgenden finden Sie einige Vorschläge, die Ihnen dabei helfen können:

  • Zielgerichtetes Ansprechen: 

    • Obwohl es unangenehm sein kann, sollten Arbeitgeber den betroffenen Mitarbeiter direkt auf das Thema häufige Arbeitsunfähigkeit ansprechen. 

    • Der Fokus sollte darauf liegen, gemeinsam Lösungen zu finden, anstatt Schuldzuweisungen zu machen.

  • Verständnis zeigen: 

    • Zeigen Sie Verständnis für die Situation des Mitarbeiters und analysieren Sie gemeinsam die Gründe für das häufige Fehlen. 

    • Betonen Sie, dass es darum geht, Unterstützung anzubieten, um den Mitarbeiter wieder in ein geregeltes Arbeitsleben zurückzuführen.

  • Ursachen identifizieren: 

    • Mögliche Ursachen für häufiges Fehlen könnten privater oder beruflicher Stress, psychische Belastungen, Überforderung oder hoher Leistungsdruck sein. 

    • Erörtern Sie mögliche Lösungen wie flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Tage oder Urlaub, um den Mitarbeiter zu entlasten.

  • Aufgabenverteilung überprüfen: 

    • Stellen Sie sicher, dass die Aufgaben gerecht verteilt sind und kein Mitarbeiter eine größere Arbeitslast trägt als andere. 

    • Außerdem ist es wichtig, offen für Lösungsvorschläge seitens des Mitarbeiters zu sein.

Kündigung aufgrund von Krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit ist eine häufige Ursache für Kündigungen.

  • Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gewährt Arbeitnehmern einen gewissen Schutz vor unrechtmäßigen Kündigungen.

  • Um Kündigungsschutz nach dem KSchG zu genießen, muss ein Arbeitnehmer mindestens sechs Monate lang ununterbrochen in einem Betrieb mit mehr als 10 Beschäftigten tätig sein.

  • Arbeitsunfähigkeit tritt auf, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen.

  • Unter bestimmten Umständen kann Arbeitsunfähigkeit eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen.

  • Folgende Fallgruppen können eine krankheitsbedingte, ordentliche Kündigung begründen:

    • Häufige Arbeitsunfähigkeit: Wenn wiederholte Krankheitsausfälle das Arbeitsumfeld erheblich beeinträchtigen.

    • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, vertragsgemäß zu arbeiten.

    • Lang andauernde Arbeitsunfähigkeit: Bei ungewisser Genesung nach einer langen Krankheitsperiode.

    • Krankheitsbedingte Leistungsmängel: Wenn die Arbeitsleistung aufgrund von Krankheit stark unter den Vertragsanforderungen liegt.

  • Die ordentliche Kündigung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit ist gerechtfertigt, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, eine Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers besteht und eine Interessenabwägung, die zugunsten des Arbeitgebers ausfällt. Ein Beispiel ist, wenn ein Arbeitgeber bei wiederholten, unabhängigen Kurzzeiterkrankungen eines Mitarbeiters für mehr als sechs Wochen im Jahr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist.

  • Eine fristlose (außerordentliche) Kündigung aufgrund einer Krankheit wird praktisch nie in Betracht gezogen. Denn eine Krankheit kann dem Arbeitnehmer nicht zur Last gelegt werden und ist somit kein Pflichtverstoß.

  • Die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt immer im Kontext des individuellen Falls.

Personenbedingte Kündigung

Eine Kündigung kann nur wirksam sein, wenn sie aus personenbedingten, verhaltensbedingten oder betriebsbedingten Gründen begründet ist.

  • Begründung:

    • Eine personenbedingte Kündigung kann gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen wie Krankheit, Verlust des Führerscheins oder einer Haftstrafe dauerhaft seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann.

  • Unabhängig von Verschulden:

    • Im Allgemeinen ist eine personenbedingte Kündigung unabhängig vom Verschulden des Arbeitnehmers und erfordert daher keine vorherige Abmahnung.

  • Voraussetzungen für die Kündigung:

    • Negative Prognose,

    • Beeinträchtigung der Interessen des Arbeitgebers,

    • Fehlende Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und

    • eine Abwägung der Interessen zugunsten des Arbeitgebers.

  • Beweislast im Kündigungsschutzprozess:

    • Im Falle einer Kündigungsschutzklage muss der Arbeitgeber diese Voraussetzungen nachweisen.

  • Anhörung des Betriebsrats:

    • Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor der Kündigung angehört werden.

Jetzt Anfrage stellen

Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Entwicklung von Strategien zur Bewältigung von Langzeiterkrankungen und wiederholten Kurzerkrankungen

Wenn Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen häufig krank sind, besteht möglicherweise die Notwendigkeit, die Langzeiterkrankungen und Arbeitsunfähigkeit zu überprüfen. Als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, Strategien zu entwickeln, wie Sie mit Langzeiterkrankungen und häufigen Kurzerkrankungen am besten umgehen können. Ich biete ausführliche und individuelle Beratung zu den arbeitsrechtlichen Aspekten der Dauerkrankheit und erläutern, wann eine Kündigung gerechtfertigt und angemessen ist.
Wenn Sie Zweifel an der Krankmeldung eines Mitarbeiters haben, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. In meiner Kanzlei helfe ich Ihnen gerne bei der Entwicklung maßgeschneiderter Lösungen.
Als Rechtsanwalt bin ich gerne behilflich, um zu klären, ob Arbeitgeber Mitarbeiter aufgrund häufiger Krankheitsausfälle kündigen können. Wenn die Fehlzeiten pro Jahr mehr als sechs Wochen betragen oder dies in Zukunft wahrscheinlich ist, besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kündigung. In besonders eindeutigen Fällen von nachgewiesener Täuschung durch „krankfeiern“ kann sogar eine fristlose Kündigung in Betracht gezogen werden.
Bei Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, die voraussichtliche Dauer sofort mitzuteilen. Der Begriff „unverzüglich“ bedeutet ohne unnötige Verzögerung, in der Regel am ersten Tag der Krankheitsbedingung. Die Art und Weise der Meldung kann variieren, sofern es keine betrieblichen Regelungen dagegen gibt.
Als Rechtsanwalt möchte ich darauf hinweisen, dass der Arbeitgeber normalerweise nicht berechtigt ist, Informationen über die genaue Art der Erkrankung eines Arbeitnehmers zu verlangen. Es sei denn, es handelt sich um eine schwerwiegende, ansteckende Krankheit, bei der Schutzmaßnahmen erforderlich sind. In Fällen von wiederkehrenden Erkrankungen hat der Arbeitgeber das Recht, Informationen über die Erkrankung, aber nicht über die genaue Diagnose zu erhalten.
Ab dem vierten Tag der Krankheit wird eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Der Arbeitgeber hat auch das Recht, diese bereits vorher ohne Angabe von Gründen anzufordern. Wenn die Krankheit länger anhält, muss eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.
Im Bereich des privaten Arbeitsrechts sind nur wenige verbindliche Untersuchungen erlaubt, wie beispielsweise die Fahrerlaubnisprüfung. Unangekündigte Eignungsuntersuchungen sind nicht gestattet und können nicht Vertragsbestandteil des Arbeitsvertrags sein. Als Rechtsanwalt muss ich stets eine Abwägung zwischen den Rechten der Mitarbeiter und den Informationsinteressen des Arbeitgebers vornehmen.
Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen in Bezug auf die Wiedereingliederung und betriebliche Eingliederung beratend zur Seite stehen. Alternativ prüfe ich auch die Möglichkeit einer Kündigung. Dabei ist es wichtig, die Authentizität der Krankheit zu überprüfen. Wenn tatsächlich eine Krankheit vorliegt, kann eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht gezogen werden. Andernfalls wäre eine verhaltensbedingte Kündigung die angemessene Maßnahme.
Wenn ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit eines von einem Arzt krankgeschriebenen Mitarbeiters in Frage stellt, bestehen verschiedene rechtliche Optionen. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen haben vor Gericht eine hohe Beweiskraft. Es obliegt dem Arbeitgeber, bei Zweifeln diese Beweiskraft anzufechten.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mitarbeiter nicht in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, dem Mitarbeiter gemäß dem Arbeitsvertrag eine andere Aufgabe zuzuweisen. Falls es Unsicherheiten gibt, sollte der Arbeitgeber Rücksprache mit dem behandelnden Arzt halten, um die bestehenden Optionen abzuklären.
Es ist üblich, dass in Arbeitszeugnissen keine Informationen über Krankheiten enthalten sind, sofern sie keine wesentliche Auswirkung auf die Bewertung haben. In solchen Fällen sollte das Zeugnis jedoch darauf hinweisen, dass der Mitarbeiter nicht über überdurchschnittliche Berufserfahrung verfügt. Die Nennung von Krankheitszeiten kann zu möglichen Schadensersatzansprüchen führen.
Ein Rechtsanwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat, kann neben einer rechtlichen Bewertung auch als Mediator zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber fungieren. Denn häufig ist die Rechtslage nicht eindeutig und erfordert eine neutrale Verhandlung und Klärung im Gespräch.

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht AN-Mobile

Rechtsanwalt

IMG_3998-1-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Die Kanzlei ist eingetragen auf

Kontakt

Ihre Kanzlei Sönke Höft. Immer für Sie da

Adresse

Johannes-Brahms-Platz 1
20355 Hamburg

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen