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Mehr InformationenTeilzeitarbeit im Arbeitsrecht bezieht sich auf die Verringerung der regelmäßigen Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitarbeit. Arbeitnehmer in Teilzeit leisten weniger Stunden pro Woche als ihre Kollegen in einer Vollzeitstelle – sei es im Büro oder im Homeoffice. Der genaue Umfang der Teilzeitarbeit kann individuell festgelegt werden.
Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Teilzeitarbeit.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung zu.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Teilzeit gemäß § 8 TzBfG
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) festgelegt. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
Mein Arbeitsverhältnis muss seit mindestens sechs Monaten bestehen.
Mein Arbeitgeber beschäftigt regelmäßig mehr als 15 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende).
Sind diese Bedingungen erfüllt, habe ich als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reduzierung meiner Arbeitszeit.
Ein Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeitarbeit nur dann ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen, zum Beispiel:
Erhebliche Störungen bei der Organisation oder dem Arbeitsablauf
Beeinträchtigungen der Betriebssicherheit
Unverhältnismäßig hohe Kosten, die durch die Reduzierung entstehen würden
Wichtig: Kommt es zu einem Streit über die Teilzeit, muss der Arbeitgeber diese betrieblichen Gründe nachweisen.
Kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit
Im Gegensatz zur regulären Teilzeit besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit.
Hier bedarf es einer freiwilligen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Teilzeit? Nehmen Sie jetzt Kontakt auf – ich berate Arbeitnehmer und Arbeitgeber individuell und praxisnah zum Anspruch auf Teilzeit!
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, eine befristete Teilzeit, auch als Brückenteilzeit bekannt, zu beantragen. Diese Option ist besonders geeignet, wenn die Arbeitszeit vorübergehend reduziert werden soll – beispielsweise um ein persönliches Projekt abzuschließen oder die Familienbetreuung vorübergehend zu intensivieren.
Was ist Brückenteilzeit?
Die Brückenteilzeit stellt eine gesetzlich geregelte befristete Verringerung der Arbeitszeit (§ 9a TzBfG) dar.
Im Gegensatz zur unbefristeten Teilzeit endet die Reduzierung automatisch nach einem vorher festgelegten Zeitraum.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Brückenteilzeit, wenn:
Das Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht.
Der Arbeitgeber mindestens 45 Arbeitnehmer beschäftigt.
Die gewünschte Teilzeit mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre in Anspruch nehmen soll.
Wann kann der Arbeitgeber Brückenteilzeit ablehnen?
Der Arbeitgeber kann den Antrag aus betrieblichen Gründen ablehnen, beispielsweise bei erheblichen Störungen im Betriebsablauf oder unverhältnismäßigen Kosten.
In Betrieben mit bis zu 200 Arbeitnehmern kann der Antrag zurückgewiesen werden, wenn bereits eine bestimmte Quote an Brückenteilzeitbeschäftigten erreicht wurde.
Die Quote orientiert sich an der Größe des Unternehmens.
Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei sämtlichen Anliegen zur Brückenteilzeit – kompetent, zielorientiert und bundesweit.
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihre Wochenarbeitszeit verringern möchten, sollten Sie einen formalen Antrag auf Teilzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
Für die Wirksamkeit des Antrags auf Teilzeit sind folgende Punkte zu beachten:
Der Antrag muss mindestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
Die Mitteilung an den Arbeitgeber sollte in Textform erfolgen (erlaubt sind z. B. Brief, E-Mail oder Fax).
Im Antrag sollte auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angegeben werden (Beispiel: Ein freier Tag pro Woche oder verkürzte tägliche Arbeitszeiten).
Muss ich den Grund für die Teilzeit angeben?
Nein! Als Arbeitnehmer bin ich nicht verpflichtet, einen Grund anzugeben, warum ich meine Arbeitszeit reduzieren möchte.
Der Arbeitgeber darf den Wunsch nach Teilzeit nicht ablehnen, nur weil kein Grund genannt wird.
Ich unterstütze Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei allen Fragen rund um den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung!
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Antrag auf Teilzeitarbeit ohne nachvollziehbare Gründe ablehnt, habe ich als Rechtsanwalt die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung gerichtlich durchzusetzen.
Außergerichtliche Einigung anstreben
In vielen Fällen ist es sinnvoll, zunächst nach einer außergerichtlichen Lösung zu suchen.
Eine einvernehmliche Regelung trägt dazu bei, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer langfristig positiv zu gestalten.
Ich führe für Sie Verhandlungen, die sowohl Ihre Interessen als Arbeitnehmer als auch die wirtschaftlichen Belange des Arbeitgebers berücksichtigen.
Erfolgreiche Verhandlungen und kreative Lösungen
Durch meine langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht kenne ich die Positionen beider Seiten genau.
Oft finde ich individuelle und kreative Lösungen, mit denen beide Seiten zufrieden sind – ohne langwierige Gerichtsverfahren.
Durchsetzung vor Gericht
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich, vertrete ich Sie selbstverständlich vor dem Arbeitsgericht, um Ihren Anspruch auf Teilzeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) durchzusetzen.
Ich begleite Sie dabei professionell und zielorientiert.
Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei der Durchsetzung Ihres Teilzeitanspruchs – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung!
Teilzeitbeschäftigte haben im Arbeitsrecht im Wesentlichen die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte. Laut § 4 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist es Arbeitgebern untersagt, Teilzeitkräfte ohne sachlichen Grund schlechter zu behandeln als Vollzeitbeschäftigte.
Arbeitgeber sind verpflichtet sicherzustellen, dass Teilzeitkräfte:
Nicht diskriminiert oder benachteiligt werden
Zugang zu Aus- und Weiterbildungen erhalten
Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge haben
Anspruch auf Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld haben, sofern diese auch Vollzeitkräften gewährt werden
Nicht zur Rückkehr in Vollzeit gezwungen werden können
Nicht gegen ihren Willen in Teilzeit versetzt werden dürfen
Wichtig: Die Anfrage nach Teilzeitarbeit darf keine negativen Konsequenzen wie eine Kündigung oder Benachteiligung mit sich bringen. Andernfalls könnte der Verdacht einer Diskriminierung bestehen, gegen die ich Sie rechtlich schützen werde.
Rückkehr von Teilzeit in Vollzeit – Welche Optionen bestehen?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit besteht derzeit nicht.
Dennoch besagt § 9 TzBfG, dass der Arbeitgeber Teilzeitkräfte bei der Besetzung eines Vollzeit-Arbeitsplatzes bevorzugen muss – vorausgesetzt, der Wunsch nach Aufstockung wurde schriftlich mitgeteilt (z. B. per E-Mail, Fax oder Brief).
Optionen für den Wechsel in Vollzeit:
Bevorzugte Berücksichtigung bei frei werdenden Vollzeitstellen
Tarifverträge können einen Anspruch auf Vollzeit vorsehen
Vorübergehende Befristung der Teilzeit (Brückenteilzeit) auf eine bestimmte Dauer, um eine zukünftige Rückkehr in Vollzeit zu ermöglichen
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern bei sämtlichen Anliegen zu Teilzeit, Gleichbehandlung und der Rückkehr in Vollzeit zur Seite – kompetent, erfahren und deutschlandweit.
Teilzeitkräfte haben Anspruch auf eine angemessene und anteilige Vergütung, die sich nach dem Verhältnis ihrer Arbeitszeit zur Vollzeittätigkeit bemisst.
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Teilzeit arbeiten, verringert sich Ihre Vergütung anteilig zur geleisteten Arbeitszeit:
Bei einer 50 %-Teilzeitstelle erhalten Sie mindestens 50 % der Vergütung, die für eine vergleichbare Vollzeitstelle gezahlt wird.
Bei einer 75 %-Beschäftigung erhalten Sie mindestens 75 % des üblichen Gehalts einer Vollzeitkraft.
Diese Regelung gewährleistet, dass Teilzeitkräfte fair entlohnt werden und nicht benachteiligt sind. Die Vergütung muss sich proportional zur Arbeitszeit anpassen (§ 4 Abs. 1 TzBfG).
Teilzeitkräfte haben zudem Anspruch auf Sonderzahlungen, wie:
Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Prämien, sofern diese auch Vollzeitbeschäftigten gewährt werden.
Die Höhe richtet sich auch hier anteilig nach der vereinbarten Arbeitszeit.
Ich unterstütze Sie im Arbeitsrecht bei:
Der Prüfung Ihrer Gehaltsabrechnung als Teilzeitkraft.
Durchsetzung gerechter Vergütung bei Benachteiligung.
Beratung für Arbeitgeber zur rechtssicheren Vergütungsstruktur für Teilzeitmitarbeiter.
Ich berate Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht hinsichtlich der Vergütung von Teilzeitkräften – individuell, kompetent und lösungsorientiert.
Das Sabbatjahr – auch als Sabbatical oder Teilzeit-Invest bekannt – ermöglicht es mir als Arbeitnehmer, für einen längeren Zeitraum eine berufliche Auszeit zu nehmen. In dieser Zeit bleibt mein Arbeitsverhältnis bestehen, während ich freigestellt werde.
So funktioniert das Sabbatjahr
Während der Ansparphase arbeite ich weiterhin in Vollzeit, erhalte jedoch ein reduziertes Gehalt.
Der Differenzbetrag wird als Zeit- oder Geldguthaben angespart. In der folgenden Freistellungsphase bin ich beurlaubt, erhalte jedoch weiterhin mein Gehalt, das aus dem zuvor angesparten Guthaben finanziert wird.
Typischerweise dauert die Freistellung ein Jahr, weshalb man von einem Sabbatjahr spricht.
Dieses Modell wird häufig genutzt, um Kreativität und Motivation zu steigern oder einem Burnout vorzubeugen.
Rechtliche Grundlagen des Sabbatjahres
Das Sabbatjahr kann gemäß § 9a TzBfG (Brückenteilzeit) vereinbart werden, erfordert jedoch oft eine individuelle Absprache zwischen mir und meinem Arbeitgeber.
Eine einvernehmliche Sabbatical-Vereinbarung schafft Rechtssicherheit für beide Parteien.
Wichtig: Nicht jedes Unternehmen kann sich ein Sabbatjahr leisten. Betriebliche Gründe wie Fachkräftemangel oder fehlende Vertretungen können der Freistellung entgegenstehen.
Was ist Altersteilzeit und welche Besonderheiten gelten?
Die Altersteilzeit ist ein erprobtes Modell, um mir als älterem Arbeitnehmer den Übergang in den Ruhestand zu erleichtern.
Sie ermöglicht eine Reduzierung meiner Arbeitszeit, wobei sozialrechtliche Nachteile durch tarifliche oder gesetzliche Regelungen ausgeglichen werden.
Zwei gängige Modelle der Altersteilzeit:
Kontinuierliche Altersteilzeit: Die Arbeitszeit wird bis zur Rente auf 50 % reduziert.
Blockmodell: Ich arbeite eine Zeit lang voll und werde danach vollständig bis zur Rente freigestellt.
Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu den Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten bei der Altersteilzeit.
Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze ich Sie bei der Planung und Umsetzung eines Sabbatjahres oder einer Altersteilzeit – für eine sorgenfreie Auszeit oder einen sanften Übergang in den Ruhestand.
Sie möchten als Arbeitnehmer Ihre Arbeitszeit reduzieren oder benötigen als Arbeitgeber rechtssichere Unterstützung bei der Umsetzung von Teilzeitmodellen? Ich berate Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Teilzeitbeschäftigung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Viele Arbeitnehmer wünschen sich mehr Flexibilität im Beruf, um Familie, Weiterbildung oder Erholung besser in den Alltag integrieren zu können. Nach § 8 TzBfG haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Ich helfe Ihnen bei:
Der Antragstellung für Teilzeit oder Brückenteilzeit
Der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn Ihr Arbeitgeber ablehnt
Fragen zur Vergütung und Gleichbehandlung im Teilzeitmodell
Der Rückkehr in Vollzeit
Die Einführung von Teilzeitkräften erfordert klare vertragliche Regelungen und eine korrekte Umsetzung gesetzlicher Vorgaben. Ich unterstütze Arbeitgeber bei:
Der Prüfung von Teilzeitanträgen
Der Entwicklung flexibler Arbeitszeitmodelle
Der Vermeidung von Diskriminierung gegenüber Teilzeitkräften
Der rechtssicheren Formulierung von Arbeitsverträgen
Meine Leistungen im Überblick
Beratung zu gesetzlichen Ansprüchen auf Teilzeit (§§ 8, 9a TzBfG)
Erstellung und Prüfung von individuellen Teilzeitvereinbarungen
Unterstützung bei außergerichtlichen Verhandlungen und Klageverfahren
Beratung zur Brückenteilzeit und Altersteilzeit
Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe Arbeitnehmern und Arbeitgebern bundesweit bei sämtlichen Anliegen zur Teilzeitbeschäftigung zur Seite – kompetent, zielgerichtet und lösungsorientiert.
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