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Rechtsanwalt Rechte und Schutz bei Schwerbehinderung im Arbeitsrecht Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Rechte und Schutz bei Schwerbehinderung im Arbeitsrecht – Ihr Rechtsanwalt für umfassende Beratung und Vertretung

Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung erhalten im deutschen Arbeitsrecht einen besonderen Schutz. Für Arbeitgeber ergeben sich daraus eindeutige gesetzliche Vorgaben, während Arbeitnehmer zusätzliche Rechte im Berufsalltag genießen. Ich berate und vertrete Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kompetent in sämtlichen Angelegenheiten bezüglich Schwerbehinderung und Beschäftigung – rechtssicher und zielgerichtet.

Was wird als Schwerbehinderung angesehen und wie erfolgt deren Feststellung?

Eine Schwerbehinderung bringt im Arbeitsrecht spezielle Rechte und Schutzmaßnahmen mit sich.

  • Eine Person wird als schwerbehindert angesehen, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt wurde.

    • Der GdB zeigt an, in welchem Ausmaß die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit beeinträchtigt ist.

    • Die Bewertung erfolgt in Zehnerschritten zwischen 20 und 100.

    • Ab einem GdB von 50 erhält man den Status als schwerbehinderter Mensch, was einen besonderen Kündigungsschutz sowie weitere arbeitsrechtliche Vorteile zur Folge hat.

  • Die Feststellung des GdB erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die kommunale Behörde.

    • Ein Antrag muss gestellt werden.

    • Ärztliche Gutachten und medizinische Unterlagen sind beizufügen.

    • Die Behörde prüft die Unterlagen und entscheidet über den Grad der Behinderung.

    • Der Schwerbehindertenausweis wird ausgestellt.

  • Auch Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können unter bestimmten Voraussetzungen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern gleichgestellt werden.

    • Die Behinderung erschwert die Suche nach einem Arbeitsplatz oder den Erhalt des Arbeitsplatzes erheblich.

    • Der Antrag wird bei der Agentur für Arbeit eingereicht.

    • Vorteile der Gleichstellung:

    • Kündigungsschutz wie bei einer Schwerbehinderung.

    • Berücksichtigung bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei sämtlichen Fragen zur Schwerbehinderung und Gleichstellung im Arbeitsrecht zur Seite – kompetent und durchsetzungsstark.

Welche spezifischen Rechte stehen Arbeitnehmern mit Schwerbehinderung zu?

Menschen mit Schwerbehinderung genießen im Arbeitsrecht besonderen Schutz. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht bei der Durchsetzung dieser Rechte – sei es beim Zusatzurlaub, bei Arbeitszeitregelungen oder beim Schutz vor Diskriminierung.

  • Anspruch auf Zusatzurlaub

    • Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben gemäß § 208 SGB IX einen gesetzlichen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Jahr bei einer regulären Fünf-Tage-Woche.

    • Der Zusatzurlaub ist gesetzlich garantiert und kann nicht durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden.

    • Bei Teilzeitbeschäftigung oder abweichender Arbeitszeitverteilung erfolgt eine anteilige Berechnung.

  • Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht auf angepasste Arbeitszeiten, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden:

    • Überstunden dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung geleistet werden (§ 207 SGB IX).

    • Arbeitnehmer können eine Verkürzung der Arbeitszeit oder flexible Arbeitszeiten beantragen, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.

  • Schutz vor Diskriminierung und Benachteiligung

    • Schwerbehinderte Arbeitnehmer sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie § 164 Abs. 2 SGB IX vor Benachteiligungen am Arbeitsplatz geschützt.

    • Diskriminierungen bei Beförderungen, Gehaltsanpassungen oder Arbeitsbedingungen sind unzulässig.

    • Bei Verstößen können Betroffene gerichtlich gegen den Arbeitgeber vorgehen.

Ich setze Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer konsequent durch – kompetent, engagiert und zielgerichtet.

Wann ist es zulässig, einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zu kündigen?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer verfügen im Arbeitsrecht über einen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung kann nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.

  • Die Zustimmung des Integrationsamtes ist zwingend erforderlich

    • Bevor ich einen schwerbehinderten Arbeitnehmer kündigen darf, muss ich die Zustimmung des Integrationsamtes einholen (§ 168 SGB IX).

    • Das Integrationsamt überprüft, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und ob die Interessen des schwerbehinderten Arbeitnehmers gewahrt geblieben sind.

    • Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung rechtlich unwirksam.

  • Beteiligung des Betriebsrats

    • In Unternehmen mit Betriebsrat muss dieser vor jeder Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers ordnungsgemäß angehört werden (§ 102 BetrVG).

    • Der Betriebsrat kann der Kündigung widersprechen, wenn sie aus seiner Sicht nicht gerechtfertigt ist oder gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.

    • Erfolgt die Kündigung ohne die Beteiligung des Betriebsrats, ist sie unwirksam.

  • Rechtsmittel gegen die Kündigung

    • Schwerbehinderte Arbeitnehmer haben das Recht, gegen eine Kündigung Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht zu erheben.

    • Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§ 4 KSchG).

    • Ich kann helfen, den Kündigungsschutz durchzusetzen, eine Weiterbeschäftigung zu erreichen oder eine Abfindung zu verhandeln.

Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen kompetent in sämtlichen Angelegenheiten zum Kündigungsschutz schwerbehinderter Arbeitnehmer zur Seite – bundesweit, engagiert und durchsetzungsstark.

Was versteht man unter der Ausgleichsabgabe und wann bin ich als Arbeitgeber verpflichtet, sie zu entrichten?

Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, einen bestimmten Anteil ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Wird diese Pflichtquote nicht eingehalten, entsteht eine sogenannte Ausgleichsabgabe.

  • Die Pflichtquote für Arbeitgeber

    • Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, 5 % ihrer Stellen mit schwerbehinderten Arbeitnehmern zu besetzen (§ 154 SGB IX).

    • Wenn diese Quote nicht erreicht wird, besteht die Pflicht zur Zahlung der Ausgleichsabgabe.

  • Wie Arbeitgeber die Ausgleichsabgabe vermeiden können

    • Die einfachste Möglichkeit, die Zahlung der Ausgleichsabgabe zu umgehen, ist die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Zudem gibt es zahlreiche Förderprogramme und Zuschüsse, die Arbeitgeber bei der Integration schwerbehinderter Arbeitnehmer unterstützen.

    • Fördermöglichkeiten über die Agentur für Arbeit oder das Integrationsamt

    • Zuschüsse zu Lohnkosten, Arbeitsplatzausstattung oder betrieblichen Eingliederungsmaßnahmen

Ich berate Arbeitgeber bundesweit zur Ausgleichsabgabe, zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen und zu sämtlichen arbeitsrechtlichen Pflichten. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung!

Wie können Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung ihre Rechte durchsetzen?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen im Arbeitsrecht besondere Rechte und Schutzvorschriften. In der Praxis müssen diese Ansprüche jedoch oft konsequent durchgesetzt werden.

  • Rechtsberatung und Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Dazu zählt die Durchsetzung von:

  • Zusatzurlaub

  • Arbeitszeitregelungen

  • behindertengerechten Arbeitsplätzen

  • Schutz vor Diskriminierung und Kündigung

  • Klage vor dem Arbeitsgericht

    • Bei Konflikten mit dem Arbeitgeber, wie etwa Diskriminierung, Kündigungen oder der Verweigerung von Zusatzleistungen, kann ich als Rechtsanwalt eine Kündigungsschutzklage oder andere arbeitsrechtliche Verfahren vor dem Arbeitsgericht einleiten.

    • Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung, den Vergleichsverhandlungen und im Prozess.

    • Mögliche Klagegründe sind zum Beispiel unrechtmäßige Kündigung, Benachteiligung bei Beförderungen oder die Verweigerung von Zusatzurlaub.

  • Unterstützung durch das Integrationsamt

    • Das Integrationsamt spielt eine bedeutende Rolle im Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer und bietet Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber.

    • Es vermittelt bei Streitigkeiten über Arbeitsplatzanpassungen oder Kündigungen.

    • Das Amt hat die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, um eine ungerechtfertigte Kündigung zu verhindern oder die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Ich setze mich als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht engagiert und kompetent für Ihre Rechte als schwerbehinderter Arbeitnehmer ein. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern – Fachkundige Unterstützung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen im Arbeitsrecht besondere Schutzrechte, die von Arbeitgebern beachtet werden müssen. Ob es um Kündigungsschutz, Zusatzurlaub oder Anpassungen am Arbeitsplatz geht – ich unterstütze sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Durchsetzung und Einhaltung dieser Rechte.

  • Als schwerbehinderter Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf besondere Rechte, die nicht immer automatisch gewährt werden. Ich helfe Ihnen hierbei:

    • Kündigungsschutz: Ich prüfe Ihre Kündigung und setze mich für Ihre Rechte ein.

    • Zusatzurlaub und Arbeitszeitregelungen: Ich stelle sicher, dass Sie Ihre gesetzlichen Vorteile erhalten.

    • Arbeitsplatzanpassungen: Durchsetzung von barrierefreien und gesundheitsgerechten Arbeitsbedingungen.

    • Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung: Ich vertrete Sie bei Benachteiligungen im Job.

  • Arbeitgeber sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben im Umgang mit schwerbehinderten Arbeitnehmern einzuhalten. Meine Unterstützung für Arbeitgeber umfasst:

    • Korrekte Umsetzung des Schwerbehindertenrechts in Arbeitsverträgen und im Kündigungsprozess.

    • Beratung zur Beschäftigungspflicht und zur Ausgleichsabgabe.

    • Begleitung bei Verfahren mit dem Integrationsamt.

    • Konfliktlösung bei Streitigkeiten mit Arbeitnehmern.

Ich als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht stehe sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern kompetent bei allen Belangen des Schwerbehindertenrechts zur Seite. Sei es bei der Konfliktlösung, der Vertragsgestaltung oder im Klageverfahren – ich setze Ihre Rechte durch!

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