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Rechtsanwalt Kündigungsfristen Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen sollten

Die Beachtung von Kündigungsfristen ist ein wesentlicher Aspekt jedes Arbeitsverhältnisses. Egal, ob Arbeitnehmer kündigen möchten oder Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden wollen – die rechtlichen Vorgaben sind eindeutig festgelegt, können jedoch oft komplex sein. Fehler können schnell zu Rechtsstreitigkeiten oder finanziellen Nachteilen führen.

Ich berate sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in Bezug auf die geltenden Kündigungsfristen, gesetzlichen Vorgaben und vertraglichen Besonderheiten. Ich stelle sicher, dass Kündigungen rechtssicher durchgeführt werden und Ihre Interessen gewahrt bleiben – sei es bei ordentlichen, außerordentlichen oder fristlosen Kündigungen.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Gesetzliche Bestimmungen, Arbeitsverträge und Tarifverträge

Im deutschen Arbeitsrecht sind die Kündigungsfristen klar geregelt. Sie bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine gewisse Planungssicherheit beim Beenden eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate Sie umfassend zu den geltenden Fristen, gesetzlichen Vorgaben und möglichen Ausnahmen.

  • In vielen Fällen wird die Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag festgehalten. Fehlen dort konkrete Angaben, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Diese richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers:

    • Bis zu 6 Monaten Betriebszugehörigkeit: 2 Wochen Kündigungsfrist, zu jedem beliebigen Tag

    • Ab 7 Monaten: 4 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder zum Monatsende

    • Ab 2 Jahren: 1 Monat Kündigungsfrist zum Monatsende

    • Ab 5 Jahren: 2 Monate Kündigungsfrist

    • Ab 8 Jahren: 3 Monate Kündigungsfrist

    • Ab 10 Jahren: 4 Monate Kündigungsfrist

    • Ab 12 Jahren: 5 Monate Kündigungsfrist

    • Ab 15 Jahren: 6 Monate Kündigungsfrist

    • Ab 20 Jahren: 7 Monate Kündigungsfrist, jeweils zum Monatsende

  • Tarifverträge können die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern oder verkürzen. Ein Tarifvertrag gilt, wenn:

    • Beide Parteien tarifgebunden sind

    • Der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde

    • Die Anwendung im Arbeitsvertrag vereinbart ist

    • Der Arbeitgeber sich an betriebliche Übung hält

    • In vielen Fällen bieten Tarifverträge Arbeitnehmern längere Kündigungsfristen zum besseren Kündigungsschutz.

  • Wann beginnt die Kündigungsfrist?

    • Die Kündigungsfrist beginnt erst, wenn die Kündigung dem Arbeitnehmer zugeht – nicht, wenn ich das Schreiben verfasst habe oder die Kündigung ankündige.

    • Tipp: Übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen Sie sich den Empfang schriftlich bestätigen, um rechtssicher zu handeln.

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht unterstütze Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Kündigungsfragen, prüfe Fristen und vertrete Ihre Interessen im Kündigungsschutzprozess. Jetzt Beratung vereinbaren!

Ausnahmen von den gesetzlichen Kündigungsfristen im Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt

Nicht alle Arbeitnehmer sind an die üblichen Kündigungsfristen gebunden. Die folgenden Sonderregelungen sollten Sie beachten:

  • Kündigungsfrist während der Probezeit

    • In der Probezeit (in der Regel die ersten sechs Monate) gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen.

    • Diese Frist kann jederzeit gelten, ohne dass Monats- oder Quartalsenden eingehalten werden müssen.

  • Kurzfristige Arbeitsverträge

    • Bei befristeten Verträgen von weniger als drei Monaten kann eine individuelle Kündigungsfrist vereinbart werden.

    • Wird der Vertrag verlängert, gelten die regulären gesetzlichen Fristen.

  • Teilzeitbeschäftigte

    • Bei Teilzeitverträgen gelten in der Regel keine abweichenden Kündigungsfristen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt.

  • Kündigungen in Kleinbetrieben

    • In Kleinbetrieben mit maximal 20 Arbeitnehmern (Auszubildende nicht mitgezählt) kann eine abweichende Kündigungsfrist vereinbart werden, sofern sie mindestens vier Wochen beträgt.

  • Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigungsfrist

    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer können jederzeit einen Aufhebungsvertrag schließen.

    • Beide Parteien können sich dabei frei auf das Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses einigen, unabhängig von gesetzlichen oder vertraglichen Fristen.

    • Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich erfolgen und von beiden Seiten unterzeichnet werden.

Ich berate Sie umfassend zu Kündigungsfristen, Aufhebungsverträgen und arbeitsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sichern Sie sich jetzt meine Beratung!

Kündigungsfrist für Arbeitnehmer – Was ich bei einer Eigenkündigung beachten muss

Nicht nur Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Auch ich als Arbeitnehmer habe das Recht, mein Arbeitsverhältnis ordentlich zu kündigen. Dabei bin ich verpflichtet, die gesetzlichen Kündigungsfristen oder die im Arbeitsvertrag vereinbarten Fristen einzuhalten.

  • Nach § 622 BGB gilt für mich als Arbeitnehmer in der Regel:

    • Eine Kündigungsfrist von 4 Wochen,

    • jeweils zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.

    • Eine längere Kündigungsfrist kann jedoch im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart sein.

    • Diese darf die gesetzlichen Mindestfristen nicht unterschreiten, kann aber verlängert werden, wenn ich und mein Arbeitgeber dies vereinbaren.

  • Verpflichtungen des Arbeitnehmers bei einer Kündigung

    • Ich bin verpflichtet, meinem Arbeitgeber rechtzeitig mitzuteilen, dass ich kündige, um dem Unternehmen Zeit für die Beschaffung eines Ersatzes und für Umstrukturierungen zu geben.

    • Ein fristloses Verlassen des Arbeitsplatzes ist in der Regel unzulässig und kann rechtliche Folgen nach sich ziehen.

  • Schutz des Arbeitnehmers während der Kündigungsfrist

    • Auch nach meiner Kündigung habe ich weiterhin Anspruch auf:

    • Gleichbehandlung im Betrieb

    • Vollen Lohn bis zu meinem letzten Arbeitstag

    • Schutz vor Diskriminierung oder Benachteiligung durch den Arbeitgeber

    • Mein Arbeitgeber darf mich als gekündigten Mitarbeiter weder benachteiligen noch willkürlich von betrieblichen Abläufen ausschließen.

Sie möchten kündigen oder sind unsicher hinsichtlich der Kündigungsfrist? Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Formulierung Ihrer Eigenkündigung. Vereinbaren Sie jetzt eine Beratung!

Außerordentliche und ungerechtfertigte Kündigung – Was ich als Rechtsanwalt Ihnen raten kann

Eine außerordentliche Kündigung ermöglicht es mir als Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis fristlos zu beenden. Diese Maßnahme ist im deutschen Arbeitsrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) streng geregelt. Sowohl ich als Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten genau wissen, wann eine solche Kündigung zulässig ist – und wann sie als unwirksam erachtet wird.

  • Ich darf ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Typische Gründe für eine fristlose Kündigung sind:

    • Schwerwiegendes Fehlverhalten (z. B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung)

    • Verstöße gegen Vertraulichkeitsvereinbarungen

    • Beharrliche Arbeitsverweigerung oder Vertragsverletzungen

    • Vortäuschen einer Krankheit oder wiederholte Unpünktlichkeit trotz Abmahnung

    • Bei weniger gravierenden Pflichtverstößen ist in der Regel eine Abmahnung erforderlich, bevor ich eine Kündigung ausspreche.

  • Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie auf diskriminierenden oder unzulässigen Gründen basiert. Das betrifft insbesondere Kündigungen aufgrund von:

    • Rasse, Religion, Geschlecht oder sexueller Orientierung

    • Schwerbehinderung (hier ist zusätzlich das Integrationsamt einzubeziehen)

    • Schwangerschaft (während des Mutterschutzes – nur in Ausnahmefällen mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde zulässig)

    • Auch betriebsbedingte Kündigungen erfordern eine sorgfältige Prüfung der Sozialauswahl und besondere Schutzmaßnahmen für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

  • Wichtige Hinweise für Arbeitgeber

    • Eine fristlose Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen

    • Es sollten alle milderen Mittel (Abmahnung, Versetzung) geprüft werden, bevor ich eine Kündigung ausspreche

    • Im Zweifel empfehle ich: Rechtliche Beratung einholen, um spätere Kündigungsschutzklagen zu vermeiden

Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht stehe Ihnen bei sämtlichen Anliegen bezüglich der außerordentlichen Kündigung, ungerechtfertigten Entlassung und Kündigungsschutzklage – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer – zur Seite.

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Wir beraten Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Kündigungsfristen im Arbeitsrecht – Fachkundige Beratung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch einen Rechtsanwalt.

Die Kündigungsfristen im Arbeitsrecht sind entscheidend für die rechtssichere Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Ich berate Sie umfassend zu den geltenden Kündigungsfristen und unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Kündigung.

  • Beratung für Arbeitnehmer – Möchten Sie kündigen und sind sich unsicher, welche Fristen Sie einhalten müssen? Ich erkläre Ihnen:

    • Welche gesetzlichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB gelten

    • Welche Fristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt sind

    • Wie Sie Ihre Kündigung rechtssicher einreichen

    • Welche Rechte Sie während der Kündigungsfrist haben (Lohnfortzahlung, Schutz vor Benachteiligung)

  • Beratung für Arbeitgeber – Arbeitgeber müssen bei Kündigungen zahlreiche Formalien und Fristen beachten. Ich berate Sie zu:

    • Ordentlichen Kündigungsfristen nach Betriebszugehörigkeit

    • Sonderregelungen bei Probezeit, befristeten Verträgen oder Führungskräften

    • Gestaltung von Arbeitsverträgen mit individuellen Kündigungsfristen

    • Kündigungsschutzklagen vermeiden durch rechtssichere Verfahren

    • Aufhebungsverträge als Alternative zur Kündigungsfrist

  • Warum meine Kanzlei?

    • Ich verfüge über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

    • Ich sorge dafür, dass Ihre Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und unterstütze Sie bei Verhandlungen, Vergleichsangeboten oder gerichtlichen Verfahren.

Kontaktieren Sie mich als Ihren Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie Fragen zu Kündigungsfristen, Kündigungsschutz oder Aufhebungsverträgen haben.

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