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Rechtsanwalt IHK-Wirtschaftsmediator Hamburg

Dienstleistung im Handelsrecht

IHK-Wirtschaftsmediator – eine klügere Wahl: Schlichten statt Streiten

Haben Sie rechtliche Probleme mit Ihren Handelspartnern? Steht eine langjährige Geschäftsbeziehung wegen eines Rechtsstreits auf dem Spiel? Droht ein Tarifkonflikt außer Kontrolle zu geraten?
Gerichtsverfahren sind oft langwierig und kostenintensiv. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Gerichtsurteil die wertvolle Geschäftsbeziehung gefährdet. Durch ein außergerichtliches Mediationsverfahren gibt es keine Verlierer – im Gegenteil: In der Mediation wird versucht, den Konflikt für beide Seiten vorteilhaft zu lösen. Immer mehr Unternehmer entscheiden sich für eine außergerichtliche Streitbeilegung. Dabei geht es nicht darum, wer im Recht ist, sondern darum, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. Anders als bei einem Gerichtsverfahren fällt der Mediator kein Urteil, sondern moderiert den Schlichtungsprozess, bis eine Einigung erzielt wird.
Der Schlüssel zum Erfolg einer Mediation liegt beim Mediator. Als zertifizierter IHK-Wirtschaftsmediator unterstütze ich Sie bei der Bewältigung zwischenbetrieblicher sowie außerbetrieblicher Konflikte und kläre Sie darüber auf, worauf Sie achten sollten.

Erfolgreiche Methoden zur Schlichtung

Damit das Mediationsverfahren erfolgreich ist, sollten Sie folgendes berücksichtigen:

  • Vorteile der Mediation

    • Ihre Geschäftsbeziehungen werden nicht durch ein Urteil gefährdet, da die Schlichtung auf einer beiderseitigen Einigung basiert.

    • Kein Verlierer: Statt rückwirkend zu klären, wer im Recht ist, liegt der Fokus auf dem beiderseitigen zukünftigen Nutzen.

    • Hohe Erfolgsquote: 80-90 % der Mediationsverfahren lösen Konflikte erfolgreich.

    • Kontrolle durch die Parteien: Sie bestimmen den Ablauf und das Ergebnis. Ein Abbruch ist jederzeit möglich.

    • Vertraulichkeit: Dadurch können Geschäftsgeheimnisse und Reputation gewahrt bleiben.

    • Kostengünstig: Es fallen nur Mediationsgebühren und keine Gerichtskosten an.

    • Durchsetzbarkeit: Eine Schlichtungseinigung ist ein rechtlich bindender Vertrag. Sie kann gerichtlich durchgesetzt oder von einem Notar für vollstreckbar erklärt werden.

  • Konfliktthemen in der Wirtschaftsmediation sind sowohl innerbetrieblich als auch zwischenbetrieblich:

    • Zwischen Unternehmen und Handelspartnern

    • Tarifparteien in Tarifkonflikten und Mitbestimmungskonflikten

    • Gesellschafterstreit

    • Im Familienunternehmen und bei Unternehmensnachfolge

    • Mobbing

    • Insolvenz

    • Fusionen, Firmenübergänge und Umstrukturierungskonflikte

    • Störungen in Kunden-/Lieferantenbeziehungen

    • Wettbewerbsstreitigkeiten

  • Voraussetzungen für ein Mediationsverfahren

    • Freiwilligkeit der Parteien: Laut Mediationsgesetz (MediationsG) müssen sich die Parteien freiwillig auf ein Mediationsverfahren einlassen und können nicht dazu gezwungen werden.

  • Vertragsklausel:

    • Ein Vertrag sollte eine Mediationsklausel enthalten, die bestimmt, dass die Parteien bei Rechtsstreitigkeiten zunächst eine Mediation durchführen müssen.

  • Unterschied zur Schlichtung:

    • Die Schlichtung ist ebenfalls eine außergerichtliche Verfahrensart.

    • Anders als bei der Mediation wird eine Schlichtung jedoch durch einen Schlichterspruch beendet.

  • Verfahrensablauf:

    • Auswahl des Mediators durch die Parteien

    • Anfrage beim Mediator

    • Einladung zum Mediationsgespräch

    • Klärung der Gesprächsgrundlage

    • Abschluss durch Ausfertigung einer Einigung

  • Gesetzesgrundlage:

    • Mediationsgesetz (MediationsG)

    • Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV)

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Eine Mediation gelingt nur mit einem kompetenten Mediator. Als zertifizierter IHK-Wirtschaftsmediator unterstütze ich Sie mit meiner langjährigen Praxiserfahrung. Durch regelmäßige Fortbildung garantiere ich einen hohen Standard im Konfliktmanagement. So können wir gemeinsam Ihre Konflikte so lösen, dass beide Seiten profitieren. Entscheidend ist, dass beide Parteien freiwillig und einigungsbereit sind. Wenn Sie als Streitpartei mich beauftragen, kläre ich die Gesprächsgrundlagen und trete in neutraler Rolle auf. Gerne kläre ich Sie vorab über die Mediationsgebühren auf, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt. Denn es ist besser zu schlichten statt zu streiten.
Die Mediation bietet im Gegensatz zum Gerichtsverfahren den Vorteil, dass sie weniger kostspielig und zügiger ist. Zudem fördert sie die Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen zur Gegenseite, da das Verfahren vertraulich bleibt und die Parteien darauf abzielen, eine Einigung zu finden, anstatt auf ein Urteil zu warten.
Bei einer Mediation strebe ich als Mediator danach, eine Einigung zwischen den streitenden Parteien zu erzielen. Die Art und Weise der Einigung liegt jedoch in der Verantwortung der Parteien selbst. In einem Schiedsverfahren hingegen erlässt der Schiedsrichter durch einen Schiedsspruch ein Urteil, ähnlich wie es ein Richter tun würde.
Bei einer Mediation sind die Konfliktparteien – möglicherweise mit Vertretern – sowie ein von ihnen ausgewählter Mediator beteiligt. Gerne übernehme ich diese Rolle.
Die Vereinbarung in der Schlichtung ist ohne zusätzliche Bestimmungen – ebenso wie ein Vertrag – nicht durchsetzbar. Falls eine Partei die Vereinbarung nicht umsetzt, kann sie gerichtlich eingeklagt werden. Auf Wunsch kann die Schlichtungsvereinbarung durch einen Notar vollstreckbar gemacht werden.
Entscheiden sich die Parteien für eine Wirtschaftsmediation, wähle ich gemeinsam mit ihnen einen Mediator aus. Dieser lädt die Parteien zur Schlichtung ein, erklärt den Ablauf sowie die Grundregeln des Verfahrens. Das Verfahren kann jederzeit abgebrochen oder durch eine Einigung beendet werden.

Die Wirtschaftsmediation ist besonders nützlich, wenn Unternehmen und Geschäftspartner ihre enge Zusammenarbeit nicht durch juristische Auseinandersetzungen gefährden möchten. Dies kann etwa bei Wettbewerbsstreitigkeiten oder Lieferantenbeziehungen relevant sein. Auch die Lösung innerbetrieblicher Konflikte, wie zum Beispiel Mobbing, kann durch Wirtschaftsmediation erreicht werden.

Im Gegensatz zu öffentlichen Gerichtsverfahren sind Mediationen strikt vertraulich. Um die Integrität des Schlichtungsverfahrens zu sichern, Geschäftsgeheimnisse zu schützen und einen möglichen Ansehensverlust einer Konfliktpartei zu vermeiden, bin ich als Mediator zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Da die Konfliktparteien die Kontrolle über das Verfahren haben und sich freiwillig darauf einlassen müssen, kann das Mediationsverfahren jederzeit abgebrochen werden.
Ein Mediationsverfahren kann nach dem Mediationsgesetz (MediationsG) in Verbindung mit der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung (ZMediatAusbV) nur von einem zertifizierten Mediator durchgeführt werden. Eine solche Qualifikation wird durch eine Zertifizierung als IHK-Wirtschaftsmediator erworben.
Die Mediationsklausel ist ein Vertragsbestandteil, der die Parteien dazu verpflichtet, bei einem Rechtsstreit zunächst eine Mediation durchzuführen. Dadurch wird sichergestellt, dass man dies von der Gegenseite verlangen kann. Die Freiwilligkeit der Teilnahme gemäß dem Mediationsgesetz (MediationsG) bleibt davon unberührt.

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