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Rechtsanwalt Gewerblicher Rechtsschutz (Unterlassungsanspruch) Hamburg

Dienstleistung im Gesellschaftsrecht

Gewerblicher Rechtsschutz – Schutz geistigen Eigentums auf dem freien Markt

Würden Sie Ihre Haustür offenlassen? Warum schützen Sie dann nicht auch Ihr geistiges Eigentum? Im digitalen Zeitalter stehen die Wirtschaftsgüter auf dem freien Markt in ständigem Wettbewerb.

Auch immaterielle Güter wie die Identität von Unternehmen, das Design ihrer Produkte oder ihre Marken und Patente gehören zum geistigen Kapital. Das Urheberrecht wird jedoch nicht vom gewerblichen Rechtsschutz erfasst, da es hauptsächlich die geistige Schöpfung und weniger die kommerzielle Verwertbarkeit schützt. Das Lauterbarkeitsrecht hingegen zählt zum gewerblichen Rechtsschutz. Es schützt keine immateriellen Güter, sondern verhindert unlauteren Wettbewerb durch unzulässige Methoden.

Da der Erfolg Ihres Unternehmens auf geistigem Kapital basiert und Rechtsverstöße durch die Konkurrenz erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen können, ist es entscheidend, sich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes abzusichern.

So verteidigen Sie sich erfolgreich

Damit Sie sich im gewerblichen Rechtsschutz erfolgreich absichern können, sind folgende Aspekte zu beachten:

  • Schutz des geistigen Eigentums des Unternehmens
    • Schutzmaßnahmen
      • Prüfung, ob geistiges Eigentum bereits registriert ist
        • Marken entstehen am sichersten durch Registrierung; daneben sind notorische Bekanntheit und Nutzung möglich
      • Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), Europäischen Patentamt (EPA), Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
        • Der Anmeldungsantrag muss enthalten: Identität des Anmelders, die Marke, und Angaben zur Ware/Dienstleistung
      • Betreuung von Marken- und Designportfolios in Verbindung mit Domainanmeldung
    • Verwertung des geistigen Eigentums
      • Unterstützung bei Transaktionen
      • Abschluss von Lizenzverträgen
    • Verteidigung gegen Markenrechtsverletzungen und Patentrechtsverletzungen im unlauteren Wettbewerb
      • Voraussetzungen für Patent- und Markenstreitigkeiten
        • Eine Verletzung liegt vor, wenn die Marke ohne Zustimmung des Inhabers genutzt wird
        • Ab Eintragung besteht eine Schutzdauer von 10 Jahren (20 Jahre bei Patenten), Verlängerungen sind möglich
        • Markenrechtsinhaber können innerhalb von 3 Wochen Widerspruch gegen die Eintragung einlegen oder einen Löschungsantrag stellen
      • Abmahnungen zur außergerichtlichen Einigung
        • Im gewerblichen Rechtsschutz einigt man sich häufiger außergerichtlich als in anderen Rechtsgebieten
        • Vorteile: geringere Verfahrenskosten, kürzere Verfahrensdauern, weniger mediale Aufmerksamkeit
        • Die Abmahnung sieht folgende Forderungen vor:
          • Unterlassung zukünftiger Verletzungen im Marken- und Patentrecht
          • Gegebenenfalls Übertragung oder Unterlassung im Domainrecht
          • Gegebenenfalls Schadensersatzansprüche in Form von entgangenem Gewinn, Lizenzanalogie, Herausgabe des vom Verletzer erzielten Gewinns
      • Kommt keine Einigung zustande, muss vor Gericht geklagt werden
        • Zuständigkeit des örtlichen Landgerichts (LG) mit Anwaltszwang
        • Unterlassungsklage gegen Verletzungen des geistigen Eigentums
        • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zum vorläufigen Schutz von Patent und Marke während des Verfahrens
        • Präventive negative Feststellungsklage, um Schadensersatzansprüche vorzubeugen

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Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Wie ich Ihnen helfen kann

Bedrohen Markenrechtsverletzungen und Patentrechtsverletzungen Ihr Unternehmen? Ein Wettbewerber verstößt durch unlauteren Wettbewerb gegen das Wettbewerbsrecht?

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes schütze ich Ihre wirtschaftliche Existenz. Dank meiner langjährigen Praxiserfahrung berate und vertrete ich Sie sowie Ihre Marken, Patente, Designs, Halbleiter, Sorten, Gebrauchsmuster und Webseiten-Domains. Meine Tätigkeit richte ich nach Ihren Wünschen, Rechten und Ansprüchen aus. Meine Maxime ist die außergerichtliche Lösung, um Kosten und Nerven zu schonen. So setze ich Abmahnungen auf und fordere zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Zusätzlich mache ich Schadensersatzansprüche geltend. Im Zweifel setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich durch. Vor einem Landgericht müssen Sie zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit mir als Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz absprechen.

Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihnen, der Konkurrenz, den Behörden und den Gerichten, um Ihnen möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab die Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.

Für einen rechtssicheren Schutz Ihres Gewerbes!
In der Rechtsordnung wird keine reine Idee geschützt. Schutz kann nur für die verkörperte Form, wie beispielsweise eine Skizze, einen Plan oder ein Muster, gewährt werden. Diese Formen sind durch das Urheberrecht oder den gewerblichen Rechtsschutz geschützt.
Ich sorge dafür, dass die wirtschaftliche Nutzbarkeit von geistigem Eigentum, wie Patenten, Designs und Marken, durch den gewerblichen Rechtsschutz gewahrt bleibt. Diese Rechte sollten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert werden. Ich setze diesen Schutzanspruch durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen durch.
Wenn Ihre immateriellen Rechte verletzt werden oder ein unlauterer Wettbewerb nach dem UWG vorliegt, können Sie zunächst Unterlassungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Schadensersatz, sofern Ihnen ein Schaden entstanden ist.
Das Landgericht ist verantwortlich für Verstöße gegen das Patentgesetz (PatG), das Markengesetz (MarkenG), das Designgesetz (DesignG), das Halbleiterschutzgesetz (HalblSchG), das Sortenschutzgesetz (SortSchG), das Gebrauchsmustergesetz (GebrMG), das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Der Umfang des Schutzbereichs Ihres geistigen Eigentums hängt von der Behörde ab, bei der es beantragt wurde. Eine Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt deckt ganz Deutschland ab. Europäische oder internationale Behörden können Ihre Marke oder Ihr Patent europa- oder weltweit schützen.
Im gewerblichen Rechtsschutz sind Abmahnungen gängig. Mit dieser Art der außergerichtlichen Streitbeilegung lassen sich erhebliche Gerichts- und Verfahrenskosten vermeiden und der Prozess beschleunigen. Einigungen, die im Zuge einer Abmahnung erzielt werden, können gerichtlich durchgesetzt werden.
Nach der Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt beträgt die Schutzdauer 10 Jahre, bei Patenten hingegen 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Fristen kann eine Schutzverlängerung beantragt werden.
Gemäß dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gilt das Verhalten eines Unternehmens auf dem Markt als unlauter, wenn es nicht der erforderlichen unternehmerischen Sorgfalt entspricht und den Verbraucher erheblich beeinflusst, etwa durch Irreführung, Schneeballsysteme oder aggressive Verkaufsmethoden.
Gemäß dem Markengesetz (MarkenG) sind Marken Zeichen und sonstige Gestaltungen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidbar machen.
Eine Internetdomain – auch als Domäne oder Internetadresse bekannt – kann grundsätzlich ebenfalls eine Marke darstellen. Top-Level-Domains wie .de und .com sind davon ausgenommen. Das Domainrecht wird regelmäßig durch den gewerblichen Rechtsschutz überlagert, sodass der Markeninhaber vom Domainbetreiber die Unterlassung oder Herausgabe der Domain verlangen kann.

Rechtsgebiet

Handelsrecht-Mobile

Rechtsanwalt

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