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Rechtsanwalt Arbeitsbedingungenrichtlinie bei Arbeitsverträgen Hamburg

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Richtlinienkonforme Arbeitsverträge - was seit dem 01.08.2022 geändert werden muss

Müssen Sie Änderungen an Ihren Arbeitsverträgen vornehmen? Wer dies nicht tut, riskiert eine Bußgeldstrafe von bis zu 2.000 €. Die neue Richtlinie zu Arbeitsbedingungen bringt zahlreiche rechtliche Hürden mit sich, insbesondere im Bereich des Nachweisgesetzes (NachwG), in dem gravierende Änderungen vorgenommen wurden. Die Arbeitsbedingungenrichtlinie legt umfangreiche Informationspflichten für Arbeitgeber in Bezug auf wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses fest. Dies betrifft insbesondere neue Arbeitsverträge, die ab dem 01. August 2022 abgeschlossen wurden. Eine Umstellung bedeutet einen hohen bürokratischen Aufwand, der sehr zeitaufwendig und fehleranfällig ist.

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Welche Neuerungen gibt es aktuell im Bereich Arbeitsverträge zu beachten?

Die Arbeitsbedingungenrichtlinie schreibt spezielle umfangreiche Verpflichtungen des Arbeitgebers vor, über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses zu informieren. Die EU-Richtlinie 2019/1152 hat insbesondere das Nachweisgesetz (NachwG) verschärft. Als Arbeitgeber müssen Sie ab sofort Folgendes beachten:

  • Die Vertragsbedingungen dürfen nicht mehr innerhalb eines Monats nach Arbeitsbeginn schriftlich mitgeteilt werden. Es gibt nun drei verschiedene Fristenstufen.

  • Neue „Kernbedingungen“ müssen bereits am ersten Tag der Arbeitsleistung schriftlich ausgehändigt werden. Auch anzugeben sind:

  • Anordnung, Voraussetzung und Vergütung von Überstunden (soweit vereinbart).

  • Die Zusammensetzung und Art der Auszahlung des Gehalts sowie

  • vereinbarte Ruhepausen/-zeiten.

  • Bei Schichtarbeit: das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen.

  • Danach haben Sie als Arbeitgeber eine Frist von 7 Tagen, um dem Arbeitnehmer weitere Bedingungen schriftlich nachzuweisen. Neu hinzugekommen sind:

  • Dauer einer Probezeitvereinbarung, die Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden bei einer Überstundenvereinbarung.

  • Weiter wurden die Bedingungen der alten Fassung konkretisiert.

  • Die neu aufgenommenen Vertragsbedingungen müssen innerhalb eines Monats nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

  • Zusätzlich genügt die Angabe der Kündigungsfrist nicht mehr. Sie haben die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Kündigungsverfahren zu informieren.

  • Künftig müssen Arbeitnehmer auch über die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage informiert werden. Daneben bleiben die üblichen Vertragsinhalte wie die zwingende Schriftform einer Kündigung und die Kündigungsfrist bestehen.

  • Wenn Sie während eines laufenden Arbeitsverhältnisses Änderungen der Arbeitsbedingungen planen, müssen diese zukünftig am Tag, an dem sie wirksam werden, dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden. Die Monatsfrist findet dann keine Anwendung.

  • Dabei müssen die wesentlichen Arbeitsbedingungen fristgerecht schriftlich mitgeteilt werden.

  • Dies gilt auch für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, wenn der Arbeitnehmer dies verlangt.

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Als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht gestalten und optimiere ich Ihre Arbeitsverträge nach modernsten Richtlinien. Bei mir haben Sie einen erfahrene und praxisnahe Anwalt an Ihrer Seite. Neue Gesetze und Richtlinien zu modernen Arbeitszeitmodellen wie Remote-Regelungen, Homeoffice oder bestimmten Urlaubsklauseln können zu rechtlichen Unklarheiten führen. Um den reibungslosen Ablauf Ihres Unternehmens sicherzustellen, ist die Beratung eines Arbeitsrechtlers für Sie unerlässlich. ich gestalte Ihre Verträge so rechtssicher und aktuell wie möglich, um Unklarheiten und zusätzliche Kosten zu vermeiden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter zu steigern. Arbeiten Sie mit mir gemeinsam an der Anpassung Ihrer bestehenden und neuen Arbeitsverträge. Gemeinsam entwerfen wir Musterverträge, die Ihnen hohe Bußgelder ersparen und Ihnen stets einen Überblick über die neuesten Gesetze ermöglichen.

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Alle Arbeitsverträge werden in Mitleidenschaft gezogen, allerdings sind Arbeitgeber nur bei Neuverträgen gefordert. Dies betrifft Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 aufgenommen wurden. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber zusätzliche Informationspflichten erfüllen. Bei Altverträgen gilt dies nur auf expliziten Wunsch der Arbeitnehmer.
Die Einführung der Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers über die wesentlichen Aspekte des Arbeitsverhältnisses und die Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) werden zunehmend relevanter für Sie als Arbeitgeber.
Um das Arbeitsrecht für Arbeitnehmer zu verbessern, ist eine neue Richtlinie geplant. Das Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu gestalten. Hierfür ist es wichtig, dass wichtige Punkte im Arbeitsvertrag festgehalten werden.
Ein Verstoß gegen die Unterrichtungspflicht kann zu einem Bußgeld von 2.000 € führen.
Die Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 abgeschlossen wurden, fallen unter die Regelungen der Arbeitsbedingungenrichtlinie. Bei Verträgen, die vor diesem Datum geschlossen wurden, sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitnehmer zu informieren, falls dies explizit von ihnen verlangt wird.
Verstöße gegen bestimmte Vorschriften führen nicht automatisch zur Ungültigkeit des Arbeitsvertrags. Zudem besteht keine Verpflichtung, sämtliche Informationen bereits im Arbeitsvertrag selbst festzuhalten. Es ist auch möglich, Arbeitnehmer in einem separaten Schreiben über die wesentlichen Vertragsbedingungen zu informieren. Bei Neuverträgen sollten jedoch die neuen Inhalte bereits im Arbeitsvertrag aufgeführt sein.
Wenn die Arbeitgeber eine separate Aufzeichnung über die bedeutenden Bedingungen der Vereinbarung verlangen, müssen sie Maßnahmen ergreifen. In diesem Fall sind sie verpflichtet, die Arbeitnehmer schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag zu informieren.

Diese Anforderung ist erfüllt, wenn der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen und dem Arbeitnehmer eine Vertragsurkunde übergeben wird. Alternativ können die wesentlichen Bedingungen des Vertrags ausgedruckt und vom Arbeitgeber unterschrieben werden, bevor sie dem Arbeitnehmer ausgehändigt werden.

Es besteht eine dreistufige Fristregelung. Einige Informationen müssen bereits am ersten Tag der Arbeitsleistung vorliegen, wie beispielsweise der Name und die Anschrift der Vertragsparteien. Andere Informationen, wie der genaue Arbeitsort, müssen spätestens am siebten Tag nach Beginn des Arbeitsverhältnisses bekannt gegeben werden. Weitere Informationen, wie die gewährte Urlaubsdauer, müssen spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses mitgeteilt werden.
Das Gesetz ist am 01.08.2022 in Kraft getreten. Deshalb gelten die neu statuierten Rechtsnormen für alle Arbeitsverträge, die seit dem 01.08.2022 geschlossen wurden. Altverträge müssen nur auf Verlangen des Arbeitnehmers geändert werden.

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Arbeitsrecht AN-Mobile

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