Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Anfang des vergangenen Jahres hat eine große Bedeutung. Der Strafsenat des BGH hob Freisprüche für vier ehemalige VW-Personalmanager auf, denen vorgeworfen wurde, Betriebsräten zu hohe Gehälter gewährt zu haben. Die Strafrichter kritisierten die gängige Praxis in anderen Unternehmen, langjährigen Arbeitnehmervertretern Gehaltssteigerungen zu gewähren, und setzten strengere Regeln als das Bundesarbeitsgericht (BAG), an dem sich Arbeitsgerichte orientieren. Dies führte laut einem Sprecher des Betriebsrats dazu, dass „arbeitsrechtlich etwas geboten ist, was gleichzeitig strafrechtlich mit Risiken verbunden sein kann“.
Um sich nicht strafbar zu machen, kürzte VW nach dem BGH-Urteil die Gehälter mehrerer Betriebsräte, was wiederum von vielen von ihnen angefochten wurde.
Gemäß dem Betriebsrat gab es allein bei Volkswagen bisher 38 Urteile in erster Instanz, wovon 36 zugunsten der klagenden Betriebsräte ausfielen. Nur in zwei Fällen entschied das Gericht zugunsten von VW. Es gab auch Verfahren bei Konzerntöchtern wie Porsche.
Am 2. Februar gewann der Leipziger Betriebsratsvorsitzende Knut Lofski vor dem Arbeitsgericht Leipzig. Das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Hannover war laut VW-Betriebsrat die erste Entscheidung in der zweiten Instanz. Ein weiteres Berufungsverfahren ist für den 18. Februar angesetzt, ebenfalls in Hannover. Weitere Verfahren sind laut Gericht bereits anhängig.